Schulden beim Jobcenter?

10 Antworten

Ich sehe nicht,dass hier überhaupt eine Rückforderung gegen Euch als Minderjährige bzw. minderjährig bei Leistungsbezug wirksam greifen könnte.

Die Jobcenter praktizieren das zwar gerne so, ist aber unzulässig,wie das Bundessozialgericht durchaus zutreffend entschieden hat.

Zu Unrecht, entschied das Bundessozialgericht (BSG). Das BSG wendet nämlich die Regelung des § 1629a BGB auch auf Ansprüche auf Erstattung von Hartz IV-Leistungen an, die an einen Minderjährigen gezahlt wurden. Entscheidend ist danach, dass die Rückforderung während der Minderjährigkeit erbrachte Leistungen betrifft und durch eine pflichtwidrige (siehe aber unten die Aktualisierung) Handlung des gesetzlichen Vertreters begründet wurde. Diese Voraussetzungen lagen hier vor, denn die Mutter hatte es pflichtwidrig versäumt, das Jobcenter über die Zahlung der Berufsausbildungsbeihilfe für den Sohn zu informieren und hatte so die Überzahlung durch das Jobcenter verursacht. Nach Rechtsprechung des 4. Senats am BSG ist es dabei unerheblich, dass das Jobcenter den Erstattungsbescheid erst nach dem Eintritt der Volljährigkeit erließ. Es kommt vielmehr darauf an, wann die Forderung durch Überzahlung entstanden ist. Denn andernfalls, so das Gericht, könnte das Jobcenter durch den Erlass des Rückforderungsbescheides erst nach Eintritt der Volljährigkeit erreichen, dass ein junger Volljähriger die von ihm während seiner Minderjährigkeit bezogenen Hartz IV-Leistungen entgegen § 1629a BGB erstatten müsste.

BSG, Urteil vom 18.11.2014, B 4 AS 12/14 R

Alle betroffenen Kinder sollten Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid einlegen.

Hier sollte sich jemand mit beschäftigen, der sich wirklich mit der Materie auskennt! Es gibt "Fachanwälte für Sozialrecht", die durchaus auch einiges an Bescheiden vom JC als ihren Arbeitsbereich bezeichnen "müssen", weil auch beim JC nicht alles korrekt berechnet wird.

Geh zum Amtsgericht und lass Dir einen Beratungsschein geben und such Dir solch einen Anwalt. Alles weitere würde er Dir dann erklären.

Wenn Du jetzt mit 22 Jahren in einer Ausbildung bist, wirst Du das sicher schon etwas länger sein und davor wohl in der Schule, oder?

Spätestens Dein Ausbildungsbeginn, wird doch beim JC gemeldet worden sein, oder? Dein Azubi-Einkommen und auch Dein KG wurden von den Beträgen, die man Dir zurechnen konnte, abgezogen.

Ohne diese Forderung gegenprüfen zu lassen, solltest Du nichts überweisen und Deine Geschwister auch nicht. Die Minderjährigen sind mMn sowieso außen vor. Und Du bist ja auch noch nicht seit 5 Jahren volljährig.

Hol/t Dir/Euch also Unterstützung und alles Gute ;-)

Oh mein Gott da seid ihr aber noch glimpflich davon gekommen... hätte auch ne Anzeige geben können.

Meine Mutter arbeitet seit ca 6 monaten teilzeit und verdient nicht genug,trotzdem haben sie ihr eine ablehnung für einen neues hartz4 bescheid geschickt.

Widerspruch einlegen!

zehntausend euro Schulden

Für die Rückzahlung gilt eine Frist von 1 Jahr, nach 1 Jahr ist das verjährt. Es werden in der Zeit 10% der Leistungen einbehalten (Es wird euch also weniger überwiesen). Soetwas wie eine Pfändung oder so wird nicht eintreten, da das Jobcenter genau weiß das bei Hartz-IV Empfängern nichts zu holen ist.

Ansonten kann der Freund der Mutter dafür aufkommen, er ist ja schließlich das Risiko eingegangen.

LouPing  15.05.2019, 10:14

Nicht der Freud hat das JC betrogen, sondern die Leistungsbezieher, du kannst hier nicht einfach die Schuld auf den übertragen der arbeitet. In deiner Welt ein nicht ungewöhnlicher Gedanke- aber völlig realitätsfern, weil Sippenhaftung gibt es schon lange nicht mehr.

Wurde das JC vorsätzlich betrogen indem zu Unrecht Leistungen bezogen wurden die den Leuten nicht zustehen werden die von den laufenden Leistungen ratenweise abgezogen.

Da hier ist klass. Betrug handelt sollte das JC bei Widerspruch gelassen bleiben.

JobcenterTycoon  15.05.2019, 11:10
@LouPing

Er wusste es aber das er ein Risiko eingeht und er wusste es auch das es nicht erlaubt ist. Er trägt also eine Mitschuld. Das hier betrug seitens der Leistungsbezieher begangen wurde bestreite ich auch nicht.

Aber hey ich habe schon lange nichts mehr von dir gehört.

LouPing  15.05.2019, 11:18
@JobcenterTycoon

Trägt er nicht - er bezieht keine Leistungen. Mit der Unterschrift unter dem H4 Vertrag verpflichtet sich der Bezieher Änderungen stets mitzuteilen. Der Freund hat keinen Vertrag mit dem JC.

Wäre dem so wie du behauptest müssten wir AN dafür gerade stehen wenn Leistungsbezieher das Amt beschei****** .

Verlockend ich weiß - aber unsinnig. :-D Der Vorschlag könnte vom roten Kevin sein. **grinst**

JobcenterTycoon  15.05.2019, 13:02
@LouPing

Hä ich habe doch geschrieben das die Leistungsempfänger betrug begangen haben, wie wäre es mal mit zuende lesen.

Die zweite Aussage ist auf moralischer sicht zu verstehen. Das er selber keinen Betrug begangen hat ist mir klar. Obwohl die Schulden sind eh nach 1 Jahr verjährt, bis da hin können sie eh nicht alles zurückzahlen. Er kann also gerne mal ein Eis mehr ausgeben.

Die Diskussion mit dir habe ich aber echt vermisst :)

LouPing  15.05.2019, 13:27
@JobcenterTycoon

Du hast Glück - ich habe mir heute "Freizeit" verordnet.

Meine Frau ist geflüchtet, die Kids beschäftigt - somit habe ich Zeit für dich. :-D

DerHans  15.05.2019, 13:30
@JobcenterTycoon

Dieser "Freund" hat aber davon profitiert, dass er dort kostenlos wohnen konnte.

wenn festgestellt wurde, das du zu unrecht leistungen bezogen hast, dann musst du dies auch zurückzahlen. dies kannst du stunden lassen und in raten zurückzahlen.

wir wissen,das es falsch ist

prima - dann solltest Du jetzt für das Fehlverhalten Deiner Mutter und deren Lebensgefährten mit einstehen, soweit Du denn altersmäßig überhaupt in Regress genommen werden kannst.

Für welchen Zeitraum werden Regressforderungen an Dich !!! gestellt?

Wie alt bist Du?

Soniqueee 
Fragesteller
 14.05.2019, 20:12

die letzten 5 jahre

22

wilees  14.05.2019, 20:35
@Soniqueee

Dann ist es an Dir diesen Bescheid zu überprüfen - welche Zahlungen wurden in dem Zeitraum für Dich wirklich geleistet. Sooo viel kann doch schlecht zurückgefordert werden, wenn das Einkommen des Lebensgefährten - im Hinblick auf gewährte Freibeträge - noch einen SGB II Anspruch für ihn ergab.

Dein Ansatz - Regelsatz ( Höhe für die jeweiligen Jahre findest Du im Netz ) + Dein Anteil an der Miete - ein Sechstel abzüglich "Deiner Einnahme" - sprich das für Dich gewährte Kindergeld. Zusätzlich ist die jeweilige Nebenkostenabrechnung pro Jahr zu berücksichtigen.