Widerspruch und die Vollmacht
Kann ich mit Vollmacht von der Mutter,einen Widerspruch für sie mit meiner Unterschrift beim Jobcenter einlegen ?
( Es geht um folgendes, und zwar hatte ich vor einem Monat einen Widerspruch gegen den Bescheid vom Jobcenter unbewusst mit meiner Unterschrift für die Mutter beim Jobcenter eingelegt, da wir in einer Bedarfsgemeinschaft sind. Nun, habe ich folgenden Bescheid vom Jobcenter erhalten, dass ich von der Mutter ausgestellte Vollmacht vorlegen soll) Und wie soll ich nun die Vollmacht von der Mutter ausstellen, bitte klären Sie mich auf.
5 Antworten
Für eine solche Vollmacht gibt es Muster im Internet zu finden, zB auf der Seite: http://www.vollmacht-muster.de/
So eine Vollmacht sieht aus wie ein offizieller Brief und in etwa muss das hier drinstehen:
Vollmacht von: Vollmachtgeber, Anschrift, geb.
Datum/Ort:
Vollmacht an: Vollmachtnehmer, Anschrift, geb.
Datum/Ort:
Hiermit bevollmächtige ich als Vollmachtgeber, den Bevollmächtigten folgende Angelegenheiten in meinem Namen zu bearbeiten und zu unterschreiben: -xxx-xxx
Diese Vollmacht ist gültig von… bis … Der Bevollmächtigte hat sich bei der Ausübung seiner Vollmacht auszuweisen.
TT.MM.JJJJ Ort
Unterschrift (Vollmachtgeber) Vorname, Name
Super Antwort, dafür den DH von mir!
Wo ist denn deine Mutter? Hält die sich etwas gar nicht in Deutschland auf, kassiert aber Hartz 4...? Wieso unterschreibt die nicht einfach selber?
Anrufen beim Jobcenter und die Sache einfach klarstellen, wenns ist einfach die Vollmacht ändern oder neu unterschreiben und dabei angeben, dass die andere Vollmacht ungültig ist.
Wenn Du für Deine Mama unterschreiben willst muss sie Dir eine entsprechende Vollmacht ausstellen. Tut sie das nicht muss sie selbst unterschreiben bzw. vorsprechen!
Mit der Bedarfsgemeinschaft hat das nichts mehr zu tun.
Dieses Vollmachtmuster kannst du mit deinen Daten richtig sellen: http://www.inobis.de/vollmacht-musterantrag.html
Frage 1 ja, der Absatz in Klammern wird dann unverständlich. Wenn Deine Mutter Dich schriftlich ermächtigt (Vollmacht) einen Wiederspruch für sie einzulegen, dann geht das (eben mit der Vollmacht> vorlegen!) Dann ist der Widerspruch mit Mutterns Unterschrift.. und die Mutter soll die Vollmacht vorlegen, mit der sie Dich ermächtigt? Für den Widerspruch, den sie selbst unterschrieben hat? kopfkratz
"unbewusst mit meiner Unterschrift für die Mutter" also hast Du die U. Deiner Ma nachgemacht oder wie? doppelkopfkratz