Mutter ein Teil der Bedarfsgemeinschaft? Und andere Fragen zur Antragstellung?
Hallo,
Mein Freund, meine Mutter und ich leben in einem Haushalt. Dabei ist unsere Haushaltsführung aber klar getrennt. Meine Mutter kauft für sich ein, und wir zwei für uns etc.
Mein Freund ist der Hauptantragsteller und ich bin seit knapp 2 Jahren mit in seiner Bedarfsgemeinschaft. Als ich vor kurzem arbeitslos geworden bin, erhalte ich auch ohne weitere Antragstellung volles Geld.
Nun hat sich meiner Mutter, nach 2 1/2 jähriger Arbeitslosigkeit dazu entschieden zum Jobcenter zu gehen und ebenfalls einen Antrag zu stellen, da ihr Vermögen sich dem Ende neigt. Ist sie nun Mitglied unserer Bedarfsgemeinschaft? Oder wird sie einen eigenen Hauptantrag stellen?
Wirkt es sich außerdem negativ auf sie aus, dass sie ihren alten Job vor 2 1/2 Jahren selbst gekündigt hat?
Außerdem ist sie der Meinung, nachdem sie damals vor knapp 10 Jahren, wo sie beim Amt schonmal war, dass sie nur 200~ irgendwas an Geld bekommen würde. Aber es gibt doch einen gewissen Regelsatz?
Und als letzte Frage, die vielleicht etwas blöd klingt, ich aber für sie nachfragen möchte: Wie sieht es nach der Antragstellung aus? Würde ihr mit ihren 54 Jahren direkt eine Maßnahme oder Jobs auferlegt werden, die sie ohne Sanktionen nicht ablehnen könnte?
Da ich mit ihr nächste Woche dorthin fahren werde, möchte ich gerne etwas vorbereitet sein, damit ich ihr bestmöglichst zur Seite stehen kann. Ggf. was für Anlagen noch zur Ausfüllung erwartet werden? Das ich diese mir schon etwas durchlesen kann.
LG
2 Antworten
da ihr beide u25 seit, würdest du mit deiner mutter eine bg bilden und dein freund wird zur haushaltsgemeinschaft gezählt. deine mutter bekommt den vollen satz alg2 von 409 euro zzgl. ihren mietanteil, du bekommst deinen anteil alg2 regelsatz u25 und dein freund das gleiche.
Wenn Dein Freund und Du jeweils Ü25 seid, bildet Ihr keine BG mit Deiner Mutter. Es könnte Euch aber eine HG (Haushaltsgemeinschaft) unzerstellt werden - der könnt Ihr widersprechen.
Deine Mutter muss natürlich alles machen, was das JC fordert, sonst wird sie sanktioniert. Das Alter spielt da keine Rolle. Möglicherweise muss sie gleich zu einem Bewerbertraining.
Es macht nichts, wenn sie den Antrag erst jetzt stellt - niemand ist verpflichtet, ALG II zu beantragen.
Dann bildet Ihr alle 3 eine BG.
Zum Problem der Sanktion:
Es gibt Beratungsstellen für ALG-II-Empfänger. Da wirst Du vlt. besser beraten als hier.
Obwohl wir uns keinerlei Haushaltsführung oder Essenskosten teilen und mehr oder weniger nebenher leben?
Bzw. wäre es negativer, wenn wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden würden? Oder besser?
Aber danke auf jeden Fall schonmal. Ich schau mich dann nochmal bisschen nach Beratung um.
"Obwohl wir uns keinerlei Haushaltsführung oder Essenskosten teilen und mehr oder weniger nebenher leben?"
Ja
http://www.hartziv.org/bedarfsgemeinschaft.html
Man kann sich nicht aussuchen, was man sein will - die Gesetze sind so.
Hat sich dann rausgestellt: Nein wir sind keine Bedarfsgemeinschaft, sondern eine Haushaltsgemeinschaft
Also wir sind beide U25.
Und ich hatte mir nur Sorgen gemacht, weil ich mal meinte gelesen zu haben, dass einen Job, den man selber aufgegeben hat, eine Sanktion bedeutet, wenn man einen Antrag stellt.