Wohin wird mein Auto geschleppt, wenn ich nach einem Unfall ohnmächtig bin?
Angenommen ich haben einen Verkehrsunfall und ich wäre schuld, aber ich habe eine ÖAMTC Mitgliedschaft, wohin wird mein Auto geschleppt und von wem? Wenn ich ohnmächtig bin bzw. nicht ansprechbar. Was macht die Polizei in diesem Fall, die müssen ja so schnell wie möglich die Straße frei machen und werden sicher nicht ARBÖ, ÖAMTC usw. durchfragen.! Also wer trägt dann die Kosten für die Abschleppung? ÖAMTC oder ich?
und wie sieht es aus wenn ich nicht schuld am Unfall bin?
Lg
2 Antworten
- In der Regel zur nächstgelegenen Werkstatt, oder, wenn es Veranlassung dazu gibt, zur Verwahrstelle der Polizei zur genaueren Untersuchung/ Gutachten.
- Wenn du Schuld wärst, trägt deine Autoversicherung die Kosten (grobe Fahrlässigkeit mal aussen vor gelassen)
- Sollte der Gegener Schuld sein, wirst du trotzdem die Rechnung bekommen, du kannst diese dann aber an die Versicherung des Unfallgegners weiterleiten und bekommst i.d. Regel (und einem guten Anwalt) 100% erstattet. Anders bei Teilschuld, da teilen sich beide Versicherungen die fälligen Kosten.
- Deine Mitgliedschaft im Autoclub hat also in dem (seltenen) Fall keine Bedeutung
die polizei hat abschleppunternehmen, mit denen sie zusammenarbeitet. also rufen sie einen abschleppwagen und de rbringt dein auto auf das gelände des unternehmens.
ob dein autoclub oder deine versicherung das übernimmt, steht in deinen unterlagen.
gibt es einen unfallverursacher, muss er das zahlen