Unfall beim Rückwärtsfahren in die Seite

Skizze - (Auto, Unfall, parken)

6 Antworten

Du musst hier tatsächlich davon ausgehen das Dir eine Teilschuld von mindestens 25%, vielleicht sogar 50% angelastet werden.

Natürlich hast Du auch als Rückwärtsfahrender auf einer Hauptstraße Vorfahrt, das hat der Unfallgegner missachtet. Du musst Dich dann aber auch nach §9 StVO so verhalten dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

es gilt:

der fließende verkehr hat Vorrang vor den Ausfahrten, ist zu deinen Gunsten

beim Rückwärtsfahren ist erhöhte Vorsicht geboten, ist zu deinem Nachteil

die Tatsache, dass er dir reingefahren ist, dürfte eher für seine Schuld sprechen

Am Besten unbedingt das Schadensbild vom Gutachter dokumentieren lassen damit bewiesen werden kann, dass du schon standest als er dir reinfuhr. Dann solltest du die Schadensübernahme einklagen.

Danke für eure Antworten. War bei der örtlichen Polizei und die meinten hätte ich am Unfallort direkt die Polizei geholt hätte ich erst einmal eine Strafe von 100 € und 2 Punkten bekommen. 2. wär ich als Unfallverursacher eingetragen worden. Also bei hatten Schuld ich aber mehr da ich Rückwärts gefahren bin.

Soweit ich informiert bin darf man auf einer Hauptstraße nicht einfach rückwärts fahren. Du hättest am nächstmöglichen Punkt drehen können um dann auf den Parkplatz zu fahren. Für mich hättest du die alleinige Schuld, aber habt ihr denn keine Polizei gerufen?

Soweit ich informiert bin darf man auf einer Hauptstraße nicht einfach rückwärts fahren.

Nein, das ist so nicht geregelt.

@Crack

Danke für die Korrektur, man lernt nie aus =)

Ich denke auch, dass ihr beiden eine Teilschuld habt. Der Andere konnte ja nicht damit rechnen, dass aus deiner Richtung ein Auto auf dieser Fahrbahnseite angefahren kommt. Denn als Rückwärtsfahrer musst du besonders vorsichtig sein. Und im Prinzip könnte man dich als "Geisterfahrer" bezeichnen..

Andererseits muss ich mich natürlich beim Einordnen in dien fließenden Verkehr auch besondere Vorsicht an den Tag legen.