Unfall beim Rückwärtsfahren in die Seite
Folgendes ist vorgefallen.
ich war auf einer Hauptstr. (also innerorts) auf der Suche nach einem Parkplatz. Als ich links von mir einen sah bin ich schon vorbeigefahren. Ich bin dann ein Stück zurückgefahren um dann links über die Straße in den Parkplatz einzuparken. Es knallt. Beim zurücksetzen ist mir ein anderer mit seiner Front aus einer Ausfahrt(Abgesenkter Bordstein) in die Felge gefahren. Ich würde natürlich erst sagen es war meine Schuld aber ...
- Er stand mit der Nase über dem Bordstein (also auf der Straße) um das Sichtfeld zu vergrößern und
- Ist er mir und nicht ich ihm rein gefahren.
Was sagt ihr wie die Rechtslage ist.
Danke im Vorrause
6 Antworten
Du musst hier tatsächlich davon ausgehen das Dir eine Teilschuld von mindestens 25%, vielleicht sogar 50% angelastet werden.
Natürlich hast Du auch als Rückwärtsfahrender auf einer Hauptstraße Vorfahrt, das hat der Unfallgegner missachtet. Du musst Dich dann aber auch nach §9 StVO so verhalten dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
es gilt:
der fließende verkehr hat Vorrang vor den Ausfahrten, ist zu deinen Gunsten
beim Rückwärtsfahren ist erhöhte Vorsicht geboten, ist zu deinem Nachteil
die Tatsache, dass er dir reingefahren ist, dürfte eher für seine Schuld sprechen
Am Besten unbedingt das Schadensbild vom Gutachter dokumentieren lassen damit bewiesen werden kann, dass du schon standest als er dir reinfuhr. Dann solltest du die Schadensübernahme einklagen.
Danke für eure Antworten. War bei der örtlichen Polizei und die meinten hätte ich am Unfallort direkt die Polizei geholt hätte ich erst einmal eine Strafe von 100 € und 2 Punkten bekommen. 2. wär ich als Unfallverursacher eingetragen worden. Also bei hatten Schuld ich aber mehr da ich Rückwärts gefahren bin.
Soweit ich informiert bin darf man auf einer Hauptstraße nicht einfach rückwärts fahren. Du hättest am nächstmöglichen Punkt drehen können um dann auf den Parkplatz zu fahren. Für mich hättest du die alleinige Schuld, aber habt ihr denn keine Polizei gerufen?
Danke für die Korrektur, man lernt nie aus =)
Ich denke auch, dass ihr beiden eine Teilschuld habt. Der Andere konnte ja nicht damit rechnen, dass aus deiner Richtung ein Auto auf dieser Fahrbahnseite angefahren kommt. Denn als Rückwärtsfahrer musst du besonders vorsichtig sein. Und im Prinzip könnte man dich als "Geisterfahrer" bezeichnen..
Andererseits muss ich mich natürlich beim Einordnen in dien fließenden Verkehr auch besondere Vorsicht an den Tag legen.
Nein, das ist so nicht geregelt.