Schufaeintrag mit titulierter Forderung, bezahlt, vorzeitig löschen lasen
Gibt es hier jemand der mir sicher sagen kann ob eine titulierte Forderung, die kurzfristig ausgeglichen wurde (Betrag 250 Euro) von der Schufa vorzeitig gelöscht werden kann. Was muss man tun und bitte nur antworten, wenn es wirklich sicher ist, dass man das so machen kann. Kann man auch zum Anwalt gehen ? Es darum, dass derjenige der den Eintrag bekommen hat, auch gar keine Möglichkeit hatte zu reagieren, weil jemand anderer die Schreiben(Mahn- und Vollstreckungsbescheid) zwar aus gutgemeinten Gründen, aber dennoch nicht weitergegegeben hat, weil er meinte er könne was bewirken. Sie Sache gig dann ihren Lauf und wenn ein Titel vorliegt ist es zu spät.
2 Antworten
Eine Löschung durch die Schufa-Zentrale selbst wird erst nach deren Regularien durchgeführt, i.d.R. in solchen Fällen nach 3 Jahren.
Möchte man einen unberechtigten Eintrag oder einen Eintrag, der aufgrund von Unstimmigkeiten zustande kam löschen, dann geht das nur über den Gläubiger. Das bedeutet in Deinem konkreten Fall, Kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen, den Sachverhalt schildern und auf die Gutmütigkeit hoffen, dass er daraufhin die Löschung beantragt. Mit einem Anwalt würde ich erst im zweiten Schritt zusammenarbeiten. Wobei hier dann der Druck wahrscheinlich zunächst auf denjenigen ausgeht, der die Schreiben nicht weitergegeben hat. Ich denke aber, dass es gar nicht erst soweit kommen muss und Ihr bereits mit der ersten Möglichkeit Glück habt.
Das ist so nicht ganz richtig. Hier ein Auszug aus den FAQ der Schufa-Holding:
*Negative Informationen werden nach einer angemessenen Zeit gelöscht, wie z. B.:
Angaben über Anfragen nach zwölf Monaten; sie werden aber nur zehn Tage in Auskünften an Vertragspartner der SCHUFA weiter gegeben Kredite nach drei Jahren nach dem Jahr der Rückzahlung Giro- und Kreditkartenkonten sofort, wenn das Konto aufgelöst wird. Daten über nichtvertragsgemäß abgewickelte Geschäfte nach ihrer Erledigung zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Speicherung. Titulierte Forderungen (Urteile, Vollstreckungsbescheide) bleiben bis zu ihrer Erledigung gespeichert und werden drei Jahre nach dem Jahr der Rückzahlung entfernt.
Was ich ganz sicher sagen kann, ist, daß die Schufa Einträge grundsätzlich erst löscht, wenn die entsprechenden Informationen dort schriftlich vorliegen. Liegt z.B. in einem solchen Verfahren ein Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung vor, kann man die Bearbeitung durch das Gericht nur dadurch beschleunigen, daß man mit dem Titel und dem Nachweis der Bezahlung durch den Gläubiger zum Gericht geht und sich dort die Aufhebung des Haftbefehls bestätigen lassen. Das dauert, wenn man Glück hat ca. 2-3 Tage. Dann kann man diesen Bescheid per e-mail an die Schufa übermitteln, die dann den Eintrag innerhalb weniger Tage entfernt. Beim normalen Ablauf, also wenn man das dem Gericht überläßt, dauert die Übermittlung der entsprechenden Informationen an die Schufa ca.4 - 6 Wochen.
Wenn die Schuld beglichen ist, bleibt der Eintrag keine 3 Jahre in der Schufa. Das gilt nur für die Eidesstattliche Versicherung, wenn die Schuld nicht beglichen wird.