Was wäre, wenn mein Vater keine Angaben zu seinen Einkommen macht (Bafög-Antrag)?

5 Antworten

Für diese Fälle hat der Gesetzgeber das  Vorausleistungsverfahren nach BAföG  § 36 und  37 geschaffen. Das Prinzip ist simpel: ihr stellt einen Antrag, dass euch das BAföG-Amt den Förderbetrag ohne Anrechnung des Einkommens eurer Eltern auszahlt, euch also Geld vorschießt („vorausleistet“), das eigentlich eure Eltern zahlen müssten, oder bei dem nicht abschließend festgestellt werden kann, ob, und wenn ja in welcher Höhe, sie es zahlen müssen.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php

Vielleicht liegt das Einkommen deines Vaters über der Grenze, damit du kein Bafög erhalten kannst.

Dann fordere von ihm entsprechend Unterhalt!

https://dejure.org/gesetze/BGB/1601.html

Wenn er nicht freiwillig zahlt, klage es ein!

Nein, das darf dir nicht zum Nachteil werden.

Hast du bereits Formblatt 8 abgegeben? Genau für diese gibt es das und lies auch hier: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php

Die Dame vom Studentenwerk wollte mir das auch geben. Sie meinte aber, dass, da ich noch bei meiner Mutter lebe und somit Verpflegung und eine Unterkunft besitze und noch zusätzlich Kindergeld bekomme (bzw meine Mutter bekommt es), der Antrag für die Vorausleistung abgelehnt werden würde.

Das Kindergeld würde quasi mit angerechnet werden und irgendwie meinte sie dass die pauschale für Unterkunft und Verpflegung dann den satz von 450 euro übersteigen würde. Den Antrag hab ich noch da und werde den im laife des tages abgeben. Nur um es mal auszuprobieren.

Und das Einkommen meiner Mutter fällt auch sehr gering aus, es ist nur eine kleine Rente.

@PapierKuchen

Verpflegung und Unterkunft "hast" du? Muss ja auch jemand bezahlen und wenn deine Mutter nicht viel hat ist das durchaus ein Problem. Finde die Aussage der Sachbearbeiterin dämlich.

Ich rate dir Vorausleistungen zu beantragen für deinen Vater (nur Vater ankreuzen!!!!) wenn du mit dem Konsequenzen klarkommst (Vater wird ggf. Auf das Geld verklagt)

@Fortuna1234

Habe jetzt den Antrag gestellt. Ich stehe in keinen guten Verhältnis zu meinen Vater, daher fällt mir das auch nicht also schwer.

also für das Verhalten deines Vaters darfst du nicht haftbar gemacht werden. Das zuständige Amt kann die Unterlagen und Daten via Gerichtsbeschluss anfordern. Spätestens wenn deinem Vater Beugehaft droht wird er offen legen

Warum sollte dir das Amt falsche Informationen geben...

Man kann deinen Vater nicht zwingen...

Du kannst ihn natürlich verklagen

Aber er ist doch für die Ausbildung Unterhaltspflichtig oder? Und was ich überhaupt nicht verstehe ist, dass es meiner Schwester bewilligt wurde und, im zweifel, mir nicht...