Schreibt man Entgegennahme von Reklamationen als betriebliche Tätigkeit ins Berichtsheft?

3 Antworten

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Reklamationsbearbeitung kann man eher schreiben. Meist verbunden mit Retourenabwicklung und Abwicklung von Kulanzansprüchen.

Reklamationsbearbeitung ist das Zauberwort. Du sorgst sicher auch für eine Lösung, z.B. Umtausch o.ä.

Statt Entgegennahme würde ich Bearbeitung von schreiben