Ausbildung: Betriebswechsel, aber nie Berichtsheft geführt!?

5 Antworten

pff ... gute Frage... bin mir gerade nicht sicher für wen das Heftchen ist? Wenn es für die Berufsschule ist wirst du wohl alles nachschreiben müssen, wenn es der neue Arbeitgeber verlangt auch, wenn man es einer Bewerbung beifügen sollte frag einfach im neuen Betrieb nach, wenn die sowieso vorhaben dich zu übernehmen, brauchst du gleich nicht anzufangen

Das wird für die IHK (oder anderes Prüfungsamt) sein, da wird man es schreiben müssen!

ein vollständiges berichtsheft ist voraussetzung für die zulassung zur prüfung. bei uns war in de rberufschule extra der ausbildungsberater und hat und uns informiert wie es geführt wird.

So kenne ich es auch!

Die Hefte müssen auf jeden Fall ausgefüllt werden. Sowohl IHK als auch Arbeitgeber bestehen in der Regel darauf. Ich denke, auch dass man sich selbst informieren muss. Nichtwissen schützt da vor Pflichten nicht. Aber mit den standartmäßigen Ausbildungsnachweisen der IHK wie hier: http://www.bueromarkt-ag.de/ausbildungsnachweise.html kannst su es relativ schnell nachtragenn.

Ein vollständiges ist Pflicht, schreib die Wahrheit rein und lass es nicht unterschreiben. Das wird die IHK (wenn es darüber läuft) verstehen, die werden ja auch über den Wechsel der Firma informiert und verstehen dann, warum. Bei meiner Prüfung haben die übrigens nicht mal reingeschaut in mein Heft, aber sicher ist sicher und du kannst es erklären. Aber nicht die Begründung, dass die dich nicht informiert haben, denn informieren kannst du dich auch selbst.

Wenn der Betrieb so mit seinen Azubis handelt, wende dich an die zuständige IHK. Falls sie dich abweisen, bestehe auf dein Recht.