Schreiben Inkassobüro zu unberechtigte Forderung ?
Hallo,
ich habe im April mit EC Karte bei einer Aral Tankstelle Waren im Wert von 5,80 EUR gekauft.
Drei Tage später bekam ich von meiner Bank die Nachricht, das die Lastschrift nicht ausgeführt werden konnte. Ich habe noch am selben Tag mit der Tankstelle Kontakt aufgenommen und nachgefragt, wie man jetzt am Besten vorgeht und angeboten, den offenen Betrag direkt vor Ort bar zu bezahlen. Dem wurde zugestimmt und ich bin Tags daruf dort hin und habe 5,80 Bar auf den Tisch gelegt, meine Handynummer für Rückfragen oder falls noch Gebühren anfallen und meinen Namen hinterlassen. Leider habe ich in der Aufregung um die Sache vergessen, mir einen Beleg geben zu lassen.
Nun, mehr als einen Mnat später, kommt ein Schreiben von einem Inkassobüro und fordert insgesamnt 73,- EUR. Ich bin also wieder zur Tankstelle und habe dort nachgefragt. Der Mitarbeiter vor Ort meinte nur, mit solkche Saxhen hätte man nichts zu tun, verschand dann im Büro und kam kurz daruf mit 5,80 EUR wieder zu mir, drückte mir diese in die Hand und lies mich mit den Worten stehen "Machen Sie das mit Aral" aus.
Ein Anruf bei ARAL noch am selben Tag brachte wenig neues, nur das ich mich mit dem Inkasso Büro auseinander setzten soll.
Hier verdreht man mitlerweile die Zahlen, erst 7 EUR Bankgebühr dann nur noch 5,5 EUR und von einer angeblichen Prüfung des Vorfalls, geschweige denn einem Ergebniss keine Spur.
Vielleicht hat hier ja jemand schon mal einen ähnlichen Fall gehabt und weiß wsa zu tun ist.
Die geforderten 5,80 + 5,50 Bankgebühr + 7 EUR Auslagen der normalerweise Abwickelden Service Geserllschaft von ARAL sind inzwischen beglichen und dem Rest habe ich beim Inkasso widersprochen.
Hoffe das Thema ist durch....
3 Antworten
Die Kosten der Rücklastschrift sind dir anzulasten, also hast du sie zu tragen. Die Kosten der Adressermittlung jedoch nicht, da du deine Kontaktdaten hinterlegt hast.
Wenn die Tankstelle dir die Hauptforderung zurückgibt ist das eine Verweigerung der von dir gewünschten Verrechnung nach § 367 Abs. 2 BGB. In dem Moment läge aber auch Annahmeverzug (§ 293 BGB) vor, womit Folgekosten ab hier nicht mehr zu deinen Lasten gehen können.
Die Einschaltung eines Inkassobüros ist hier komplett unnötig gewesen.
Danke. Bestätigt mich nur, das hier was ganz falsch läuft und ich die Tankstelle nicht mehr anfahren werde.
Ehrlich gesagt.. die Aktion stinkt. Wollte sich da wer die 5,80€ unter den angel reißen und hat dann gemerkt, sch*, hat nicht funktioniert?
Nicht DU.. sondern das Personal?
Wieso holt da wer "von hinten" die Kohle und gibt Dir die.. normalerweise gehen alle Zahlungen über die Kasse.
ich find das insgesamt ne ganz komische Aktion.. als ob wer gedacht hat, ha, ohne Beleg, das geld nehm ich.
Genau richtig gemacht. Da wird nichts mehr passieren, stell dich aber auf ein paar Bettelbriefe ein.
LG ~TheMentalist