Darf man als Angesteller ordentlich an der Uni immatrikuliert sein?

4 Antworten

Du darfst angestellt sein, wirst aber deinen Studentenstatus verlieren wenn du über 20 Stunden die Woche arbeitest.

Studentenstatus: Der Studentenstatus (immatrikuliert an Fachhochschule, Hochschule, Universität, Akademie) ermöglicht auch über die Geringfügigkeitsgrenze (400 Euro-Jobs) hinaus, weitestgehend kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei zu jobben. Studenten sind daher auch aus Kostengründen für Arbeitgeber eine interessante Zielgruppe für die Besetzung offener Vakanzen.

Es darf im Prinzip soviel gejobbt und verdient werden, wie es die eigene Studiensituation zulässt. Das Studium muss aber vorrangig bleiben! Dies wird angenommen, wenn regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden pro Woche, bzw. 26 Arbeitswochen pro Jahr gejobbt wird. Arbeitszeiten außerhalb der Vorlesungszeiten, beispielsweise Wochend- oder Semesterjobs, werden hier nicht dazugezählt. Entsprechende Nachweise sollten aber zur Verfügung stehen!

http://www.jobber.de/_1_myjobber/jobforum,arbeitsrecht.html#Studentenstatus

Man kann Student und Arbeitnehmer/Angestellter sein. Die Studenten im dualen Studium, bzw in einer Berufsakademie sind das ja auch. Solange du als Arbeitnehmer über den Einkommensgrenzen bist, musst du auch selber krankenversichert sein. Du bist aber auch nicht automatisch familienversichert, einfach mal die Krankenkasse anrufen, die weiß dazu am besten bescheid.

Ach ja, und es gibt natürlich zeitliche Höchstgrenzen, wie manava schon bemerkte:

Es darf im Prinzip soviel gejobbt und verdient werden wie es die eigene Studiensituation zulässt. Das Studium muss aber vorrangig bleiben! Dies wird angenommen, wenn regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden pro Woche, bzw. 26 Arbeitswochen pro Jahr gejobbt wird. Arbeitszeiten außerhalb der Vorlesungszeiten, beispielsweise Wochend oder Semesterjobs, werden hier nicht dazugezählt. Entsprechende Nachweise sollten aber zur Verfügung stehen!

http://www.jobber.de/_1_myjobber/jobforum,arbeitsrecht.html

Verdienen darfst du soviel du willst (kannst!) ;-) , wenn du es denn entsprechend versteuerst, aber die Betriebe wollen natürlich am liebsten nur den günstigen "Studenten"tarif versteuern und stellen darum dann lieber ein paar mehr Studenten mit weniger Arbeitszeiten ein (oder Rentner).

Wenn du selbstständig arbeitest gelten auch noch wieder andere Regeln. Man könnte ja einen Beratervertrag haben oder selbstständig Online-Handel betreiben, theoretisch.

ach ja, es gibt auch noch Neuerungen für nächstes Jahr zum Kindergeld:

AB 8.004 Euro netto im Kalenderjahr fiel bis jetzt ggf. sogar rückwirkend der Kindergeldanspruch weg - fürs ganze Jahr und jedes Jahr mußte man das Einkommen nachweisen.

Zukünftig gilt: Volljährige Kinder, die Anspruch auf Kindergeld haben, dürfen im Erststudium ohne Einschränkung hinzuverdienen. Soweit bereits ein Studium abgeschlossen wurde und weiter Anspruch auf Kindergeld besteht, ist Lohnarbeit ebenfalls zulässig, wenn es sich um einen Minijob oder eine kurzfristige Beschäftigung handelt oder die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht übersteigt.

http://www.dgb-jugend.de/studium/mehr_infos/meldungen/2011-11-02_steuervereinfachungsgesetz?rnd=1858554.86362

Absolut sicher bin ich nicht, aber dann dürfte es keinerlei Ferienjob/Nebenjob für Studenten geben. Auch die Hiwi-Verträge innerhalb der Unis wären hinfällig.

Ich denke das geht schon in Ordnung. Die einzige Frage ist: wie viel verdienst du und ergeben sich daraus Probleme für Bafög oder Ähnliches.....

Ich krieg kein Bafög

Studenten haben Vergünstigungen, weil sie studieren und nicht arbeiten... Diese Vergünstigungen stehen einem Angestellten nicht zu, der arbeitet ja und braucht kein Semesterticket, da er ja einen normalen Fahrschein löhnen kann...

Studenten können ja auch Fahrrad fahren? Das ist doch unlogisch was du schreibst

@typ100

Als ich studierte, durfte ich als studentische Hilfskraft arbeiten, nicht aber als Angestellte. Ist schon eine Weile her, vielleicht ist das ja heute anders, kein Plan.

@Beutelkind

Angestellte sind auch nicht mehr das, was sie mal waren ;-) das ist kein "heres Berufziell" im Gegensatz zum "Arbeiter" sondern nur eine skurile Unterscheidung, die arbeitsrechtlich zum Glück kaum noch Unterschiede macht.

Bei den Arbeitnehmern wird traditionell differenziert zwischen Arbeitern und Angestellten, wobei den Arbeitern die mehr körperlich geprägte, den Angestellten die geistige und die künstlerische Arbeit zugewiesen war. Diese Differenzierung führte zu zahlreichen, teils skurrilen, Zuordnungen. Umstritten war zum Beispiel die Stripteasetänzerin (körperliche oder künstlerische Tätigkeit?).

;-)

Die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten ist heute rechtlich nur noch von sehr geringer Bedeutung, da alle wesentlichen arbeitsrechtlichen Unterschiede (gesetzliche Kündigungsfristen, Entgelt, Lohnfortzahlung, sozialversicherungsrechtliche Behandlung etc.) beseitigt wurden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht_%28Deutschland%29