Schneefräse um 6 Uhr morgen
Hallo,
darf ich um 6 Uhr eine Schneefräse benutzen? Für Privatgrund um von der Garage überhaupt zur Straße zu gelangen. und für den Gehweg vom Gemeindegrund.
10 Antworten
So habe es gefunden:
Wer der Räumpflicht von 6 - 20 Uhr nicht geregelt nach kommt, trägt ein so hohes Maß an Mitverschulden, dass er seinen Schaden selbst tragen muss. Die Wege müssen bis 7 Uhr morgens geräumt sein. Ein späteres räumen ab 20 Uhr ist nur in übermäßigen Fällen Pflicht. (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 9 U 217/97)
In unserer GEmeinde müssen die Gehwege von 7 bis 21 Uhr freigehalten werden. Frag doch mal bei Deiner Gemeinde/(Stadtverwaltung nach, ob es lokale Regelungen gibt, wann man was bzw. wieviel Lärm machen darf.
Ja, darfst Du. Ab 6:00 Uhr endet die Nachtruhe.
Schneeräumpflicht von 7 bis 20 Uhr, also nein.
6 Uhr ist auch ein wenig früh. Gilt da nicht noch Nachtruhe?
ne, da stand eben ab 7. Leider finde ich die Seite nicht wieder.
Ach hier:
http://www.geld-magazin.de/de/finanzen/versicherungen/versicherungen-einzelansicht/article/schneeraeumpflicht-besser-ernst-nehmen.html
Als Kernzeit gilt 7 Uhr bis 20 Uhr
Sag ich ja
Ab wann und bis wann steht auch in der Gemeindeordnung
Ein klares Ja!! Das wurde mal im Jahr 2008 vom OLG Hamm festgelegt, dass man dies ab 6 Uhr morgens machen darf um "Gefahrensituationen" vorbeugen zu können.
auf für den Privatweg?
Natürlich auch dieser kann von anderen Personen benutzt werden, wie Nachbarn, die Post etc
Stimmt nicht ganz. Sondern BIS 7 Uhr muss geräumt sein, nicht ab 7