Schneefräse um 6 Uhr morgen

10 Antworten

So habe es gefunden:

Wer der Räumpflicht von 6 - 20 Uhr nicht geregelt nach kommt, trägt ein so hohes Maß an Mitverschulden, dass er seinen Schaden selbst tragen muss. Die Wege müssen bis 7 Uhr morgens geräumt sein. Ein späteres räumen ab 20 Uhr ist nur in übermäßigen Fällen Pflicht. (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 9 U 217/97)

In unserer GEmeinde müssen die Gehwege von 7 bis 21 Uhr freigehalten werden. Frag doch mal bei Deiner Gemeinde/(Stadtverwaltung nach, ob es lokale Regelungen gibt, wann man was bzw. wieviel Lärm machen darf.

Ja, darfst Du. Ab 6:00 Uhr endet die Nachtruhe.

Schneeräumpflicht von 7 bis 20 Uhr, also nein.
6 Uhr ist auch ein wenig früh. Gilt da nicht noch Nachtruhe?

Ab wann und bis wann steht auch in der Gemeindeordnung

Ein klares Ja!! Das wurde mal im Jahr 2008 vom OLG Hamm festgelegt, dass man dies ab 6 Uhr morgens machen darf um "Gefahrensituationen" vorbeugen zu können.