Schmerzensgeld zahlen aus eigener Tasche?
Ich wurde ja weg fahrlässiger körp. Schiffs havrie Angezeigt und ich würde gerne der dame was zahlen . Dafür müsste ob Kontakt aufnehmen aber ob der Richter bzw die Polizei dann die Sache fallen lässt?
Was für eine Summe findet ihr angemessen?
Was sagt ihr dazu leicht verletzt prellung
4 Antworten
Schon so locker 5000€ damit sie sich 2 Wochen Urlaub gönnen kann.
Niemals da kauf ich mir lieber für 5000 Euro supplemente
Was du freiwillig zahlst, ist sowas von wurscht, weil es hier um ein Strafverfahren geht. Die Polizei wird also die "Sache" nicht fallen lassen. Es kommt entweder zu einem Strafbefehl oder zu einer Verhandlung vor einem Strafgericht.
Wirst du schuldig gesprochen, oder bezahlst du den Strafbefehl, ist die strafrechtliche Sache vom Tisch. Darüber hinaus kann die Verletzte gegen dich zivilrechtlich klagen, um ein Schmerzensgeld und / oder Schadenersatz zu bekommen. Da kann es mildernd wirken, wenn du bereits etwas bezahlt hast.
Ich würde jedoch freiwillig nichts bezahlen.
Eine Verurteilung kommt in das Bundeszentralregister. Eine Verurteilung über 90 Tagessätze oder über 3 Monate Freiheitsstrafe kommt darüber hinaus ins Führungszeugnis. Kommt es zu keiner Verurteilung, wird das Verfahren z.B. eingestellt, landet die Sache beim Staatsanwalt im Register. Zusätzlich kann die Polizei nach Maßgabe der Polizeigesetze personenbezogene Daten aus Strafverfahren verwenden. D.h., auch die Polizei führt ein Register.
Bei letztgenannten gibt es länderspezifische Regelungen. In NRW z.B. heißt es: "Nicht länger als notwendig". Das ist ziemlich Gummi.
Was das BZR und das Führungszeugnis betrifft, kannst du die Löschfristen leicht googeln.
Ich würde mir auf jeden Fall bei einem strafrechtlichen Problem einen Anwalt nehmen, weil bei mir auch immer dienst- bzw. disziplinarrechtliche Auswirkungen zu erwarten sind, sollte es zu einer Verurteilung kommen.
Schmerzengeld zu zahlen ist eine zivilrechtliche Sache und würde nicht dazu führen, dass das Strafverfahren eingestellt wird. Eventuell wird es bei der Straffindung positiv ausgelegt werden dass du freiwillig eine Simme an das Opfer gezahlt hast aber das müsste dann schon ordentlich im dreistelligen Bereich liegen
wird meine akte irgendwann bei der polizei gelöscht oder bin ich für immer regestriert
Falls die Dame verletzt wurde, wird ein Richter das mögliche Schmerzensgeld festlegen. Was du da freiwillig anbietest, interessiert NIEMANDEN
IJa aber ich Krieg die Strafe?
Und du bist perfekt hast noch nie Ein Fehler gemacht was?
Was soll diese dumme Antwort? Wenn du schlecht gelaunt bist, mußt du hier nciht adnere anpampen. Eine Strafe wirst du je nach Sachlage bekommen. Daran ändert auch nicht, wenn du privat was zahlst und das wird auch ganz bestimmt nicht angerechnet
Oh nein jetz meldet sich noch Biene Maja
Klar kann man da so regeln das waere da beste
Das ist jetzt zu spät, denn eine Anzeige läuft schon.
Pass auf, ich hab einen Stachel und der ist frisch gewetzt.
Man kann die aber zurück ziehen
Dann mußt du dich mit der guten einigen und nicht hier posten. davon ändert sich nichts.
wird meine akte irgendwann bei der polizei gelöscht oder bin ich für immer regestriert und das wird doch eher nicht ins führungzeugniss rein kommen? hab keine vorstrafen
achja würdest du dir einen anwalt nehmen?