Täter bezahlt sein schmerzensgeld nicht

8 Antworten

Sie können aus dem Urteil heraus gegen den Schuldner die Vollstreckung in sein gesamtes Vermögen betreiben. Das Strafrecht kennt in diesem Zusammenhang keinerlei Schonvermögen! Dies bedeutet, dass Sie sogar die amtlichen Zuwendungen wirksam pfänden können, anders als im Zivilrecht. Der Anspruch besteht zwar zivilrechtlich, gründet aber aus einer Straftat, für die der Schuldige strafrechtlich verurteilt wurde.

Was meint den Ihr Anwalt dazu!?!

Der Anwalt wird sicher meinen, dass das so nicht stimmt.

Guten Tag,

Wenn Du einen Titel dafür in der Hand hast, gibt es die Möglichkeit einen Gerichtsvollzieher zu bemühen. (Kosten musst Du erst dafür bezahlen). Dieser erhält den Original Titel für Vollstreckung. Falls dort nichts pfändbares vorhanden, muss der säumige Zahler evtl. einen Offenbarungseid abgeben. Diese Prozedur kannst Du ca. 2-3 J. später wieder neu ansetzen.

Aus dem Juraforum:

Schmerzensgeld ist ein zivilrechtlicher Anspruch und richtet sich damit immer an den Schädiger. Von daher kommt auch der Staat sicher nicht dafür auf. Wenn dieser Schädiger nun HartzIV-Empfänger ist, sieht es um seine finanzielle Situation schlecht aus und du kannst zwar eine Zwangsvollstreckung bekommen, aber fass mal einem Nackten in die Tasche...

Es ist halt zweierlei. Dir ist zwar Schmerzensgeld zugesprochen worden, doch wirst du es nicht bekommen, wenn er nur Hartz4 bezieht.

Von 391,- Euro wird er dir kaum was zahlen können und es ist auch nicht pfändbar! Spar dir lieber weiter kosten für den Anwalt, er ist der Einzige der sich freut!

Wenn dir Schmerzensgeld zu gesprochen wurde, dann wohl aus einem Urteil oder einem Vergleich, Ganz gleich, damit hast du eine titulierte Forderung und kannst in die Vollstreckung gehen.

Du, bzw. dein Rechtsanwalt kann dem Gegenüber mal den Gerichtsvollzieher senden. Dieser soll die eidesstattliche Versicherung abnehmen. Dann wird wahrscheinlich raus kommen, dass er kein Vermögen hat, aber dann hast du ne Aussage. Bankkonten etc. muss er dir damit offenlegen. Diese könntest du dann pfänden. Falls da dann mal Geld reinkommt, dann geht das dir zu.

Ansonsten kannst du ihm mit nem Insolvenzantrag drohen. Vllt. zahlt er dann.

Das sollte dein Anwalt aber alles wissen :-)