Schmerzensgeld auch wenn man provoziert?

3 Antworten

§ 254 BGB sagt uns ne, zumindest nicht in vollem Umfang. Die Schadensersatzpflicht kann sich indes auch auf 0 reduzieren.

Die Notwehr ist weitreichender als man denkt:

Die Notwehr im Allgemeinen
Grundsätzlich beinhaltet das Notwehrrecht, dass sich jeder gegen einen rechtswidrigen, gegenwärtigen Angriff wehren darf. Ein Angriff ist dabei jede Bedrohung oder Verletzung eines rechtlich geschützten Interesses (wie etwa das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit, die Ehre oder das Eigentum) . Darunter fallen beispielsweise auch die durch das Grundgesetze geschützten Freiheiten. Natürlich muss die Verteidigungshandlung auch in einem angemessenen Rahmen stattfinden. Eine Überschreitung wäre es beispielsweise, wenn man eine Schusswaffe gegen eine Beleidigung einsetzen würde.

https://www.rechtsanwaelte-hannover.eu/2014/10/27/was-ist-eigentlich-durch-notwehr-gerechtfertigt/

Hier zählt jedoch der Einzelfall und die juristische Prüfung von einer Fachperson.

LG

Wenn du eine Schlägerei provozierst, hast du auf jeden Fall eine Mitschuld. Und Schmerzensgeld musst du im Zivilgerichtsverfahren extra einklagen. Damit hat das Strafverfahren nichts zu tun.