abmeldung beim arbeitsamt vergessen

6 Antworten

Das Arbeitsamt kann über verschiedene Wege die Information erhalten das du einen Job hattest.

Man kann jetzt vieles dazu mutmaßen und spekulieren. Aber das verwirrt dich nur. Es hilft dir jedoch nicht weiter.

Geh zum Arbeitsamt und stelle die Situation dar. Dann wirst du sehen was dabei heraus kommt.

Im positivsten Fall wirst du das zuviel erhaltene Geld zurück zahlen müssen. Aber auch das geht in Raten.

Und im aller negativsten Fall bekommst du eine zusätzliche Strafe. Doch welche das entscheidet allein das Gericht. Wenn es so kommen sollte.

Daher mach dir keine großen Gedanken. DU hast den ersten Schritt gemacht und die Sache richtig geregelt, wenn du mit dem Arbeitsamt sprichst. Und von daher bist du erst einmal auf der sicheren Seite.

Daher mein Rat: Gehe am Montag direkt zum Arbeitsamt.

Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg dabei.

danke für die antwort. wen ich das jetzt klar stellen tu aber ich bin ja schon wieder arbeitslos.

Gehe bitte hin und sage die Wahrheit, denn wenn das rauskommt, dann ist es ein Sozialbetrug und das ist strafbar! Es ist auch unfair den ganzen Menschen gegenüber, die von ihrem verdienst ja einen Teil abdrücken damit es solche Sozialleistungen geben kann. Da doppelt zu kassieren fände ich arg frech!

Über die Meldung bei der Sozialversicherung stellt das Arbeitsamt in jedem Fall fest, das du deine Tätigkeit nicht gemeldet hast und zu Unrecht ALG bezogen hast. Du solltest auf jeden Fall nachträglich noch eine Meldung machen. Im kulantesten Fall musst du nur das ALG zurück zahlen. Möglicherweise bekommst du aber ein Bußgeldverfahren, weil du gegen Gesetze verstoßen hast. Dann droht dir noch ein Bußgeld.

mit einem bußgeld kommt man da nicht davon. sozialbetrug ist keine ordnungwidrigkeit, sondern eine straftat.

@Terezza

Terezza

Ob in diesem Fall Sozialbetrug vorliegt muss ein Gericht feststellen und an eindeutigen Fakten belegen.

Deine Aussage das dies Sozialbetrug ist trifft so nicht zu.

Die Kriterien für Sozialbetrug sind sehr eng. Damit will ich sagen, das es nicht so einfach ist zu formulieren: "Jemand hat Sozialleistungen bezogen und gearbeitet. Und das ist Sozialbetrug".

Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an.

Ich bin Laie und kein Rechtsanwalt. Ich betreue aber Sozialleistungsempfänger. Und ich hatte mehrfach Erfolg damit ,das Verfahren wegen Sozialleistungsbetrug, oder Erschleichung von Sozialleistungen gar nicht erst in die Wege geleitet wurden. Oder das beantragte Verfahren zurück genommen wurden.

So pauschal zu sagen es liegt eine Straftat vor, wird nicht einmal ein Rechtsanwalt äussern.

Er meldet dich bei der Versicherung an und ab.
Also auch bei der Arbeitslosenversicherung. Die kriegen das zwar mit, aber das dauert.
melde dich besser beim Arbeitsamt.

Du musst beim Arbeitsamt SOFORT Bescheid sagen und ehrlich das Datum der Arbeitsaufnahme angeben.

Sonst wird es teuer, die kommen Dir nämlich so wie so auf die Schliche.

Wenn Du Dich gemeldet hast BEVOR das Arbeitsamt es merkt, kommst Du ohne Strafe davon.

Natürlich musst Du die überzahlte Leistung zurückzahlen.

Im anderen Fall wäre es Betrug.