Schlagring erwerb, welche folgen hat es?

6 Antworten

Der Besitz ist strafbar und wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft, § 52 Abs. 2 WaffG. Bei fahrlässigem Besitz ist die Höchstrafe 1 Jahr, § 52 Abs. 3 WaffG.

Von einigen Tagessätzen Geldstrafe als Warnschus bis zu einer Freiheitsstrafe ist alles drin. Das entscheidet ein Staatsanwalt mit einem Strafbefehl im günstigsten, und ein Richter in einer Hauptverhandlung im weniger günstigen Fall.

du bekommst Post, Verstoß gegen das WaffG, wird vernichtet, die Kosten darfst auch übernehmen - da du bereits bezahlt hast, ist dein Geld weg

Einer Anzeige

Strafe ist von Alter,Aussage,Bundesland,Anwalt,Richter abhängig und kann keiner vorhersehen

Mich interessiert es nur, welche folgen hat es wenn man z.B ein Schlagring bestellt, und es vom ZOLL Abgefangen wird?

Die strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG (bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) plus Verwaltungsgebühren plus Anwaltskosten - der Schlagring wird selbstverständlich beschlagnahmt und vernichtet.

Wurd azf jeden Fall konfisziert. Ggf kommt vom Staatsanwalt noch ein Nachschlag.