Schlägerei aufgrund beleidigung?

9 Antworten

B hat die Schlägerei angefangen und später erneut zugeschlagen. Er dürfte von "lass vergessen" weit mehr profitieren als a, der "nur" beleidigt hat und wahrscheinlich sogar mit Notwehr durchkommen würde.

Der der mit der Gewalt anfängt, ist immer im Unrecht. Der andere kann auf Selbstverteidigung plädieren, solange die ausgeübte Gewalt nicht über ein gewisses notwendiges Maß hinaus ging. 

Deine Person A hat den ersten Schlag geführt. Als eine Reaktion auf eine Beleidigung ist das aber nicht angemessen, Selbstverteidigung schon mal gleich gar nicht. Die Anzeige und selbst eine Verurteilung ist gerechtfertigt.

Es wäre dennoch zu untersuchen ob Person B in Selbstveteidigung gehandelt hat oder ob er übertrieben hat dann könnte auf ihn ebenfalls eine Strafe zu kommen.

Für mich gehören beide bestraft und in einen Antiaggressionskurs. Wer nicht in der Lage ist Konflikte ohne körperliche Gewalt zu klären hat in unserer Gesellschaft einen schweren Stand und wird nicht viel werden.

Person A könnte Person B anzeigen, in dem Fall könnten sich die Strafen aufheben. Werden aber wohl höchstens ein paar Sozialstunden sein...

Ich denke mal das da eher nicht wirklich was passieren wird solang er nicht wirklich verletzt wurde(Kieferbruch etc.)