Schimmel in der Wohnung/Androhung durch Vermieter?

6 Antworten

Hallo,

keine Heizung = Mangel. Also wird man berechtigt sein, die Miete zu kürzen.

Der Mieterschutzbund kann weiterhelfen.

Auf alle Fälle kann man den gröbsten Schimmel schon mal vermeiden, wenn man passend lüftet. Im Zweifelsfall eben 3- bis 6-mal täglich.

Wenn es eine Kellerwohnung ist, dann ist es ein schwieriger Fall, denn die Erdtemperatur dringt immer etwas durch, und dann ist es mit der Feuchte anders.

Schimmel entfernen: Nicht mit Chemie! Das ist teuer und gesundheitsschädlich. Besser mit Spiritus.

Geben Sie keinen Anlass für den Vorwurf, Sie hätten die Zusammenarbeit verweigert, indem Sie niemand in die Wohnung lassen usw. Auch Sie müssen nach Ankündigung einen Termin für den Zutritt nennen können.

Lassen Sie sich vom Ärger zu nichts verleiten!

Viel Glück!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Savas18ka 
Fragesteller
 13.06.2020, 15:39

Vielen Dank schon mal vorab,

es ist eine Erdgeschosswohnung, welches früher eine Scheune war(bekommen wir nebenbei mit). Zu dem ist es so das die Wände innen nur mit OSB Holzplatten verkleidet ist, sind alles Sachen die man vorher nicht wusste. Außenwand „Fassade/Isolierung“ weiß ich nicht aus welchem Jahr, mal hieß es das Wasser kommt von der kaputten Regenrinne mal was aus dem Grundwasser im Boden.

ehrlich nur noch am verzweifeln

Enwe13  16.06.2020, 20:27
@Savas18ka

Hallo,

Regen aus der Regenrinne: Kontrollieren, ob dort das Wasser gut abfließt. Also bei Regen hingehen und schauen und hören. Wenn das Wasser von oben direkt neben der Rinne auf den Boden platscht, dann geht es in den Boden und unter den Fußboden in der Wohnung.

Wieviel höher ist der Fußboden über dem Erdboden? Hier wird (vor allem wenn Eigenbau) viel falsch gemacht.

Aus dem Grundwasser im Boden soll nichts kommen, dann wäre es eine mangelhafte Wohnung. Hier muss es dicht sein, und am besten möglichst der Fußboden höher als der Erdboden (sieht man von außen bzw. wieviele Stufen von außen nach innen und nach oben gehen).

Die Feuchte aus dem Erdboden kann nach oben ziehen, zum einen über das Baumaterial (wenn es nicht richtig verarbeitet ist) und zum anderen über die Luft (hier hilft dann nur viel lüften, am besten automatisch mit enwilec Feuchte-Controller).

Viel Glück!

der vermieter muss eine heizung installieren, darauf haben mieter einen anspruch, die heizung muss im winter funktionieren, darauf haben die mieter auch einen anspruch. schimmel entsteht besonders im winter, wenn die feuchtigkeit (von der atemluft) an den kühlen wänden kondensiert (flüssig wird), eine richtige heizung würde die feuchtigkeit an den wänden schneller verdunsten, so das viel weniger bis gar kein schimmel ensteht. die vermieter schieben die schuld für den schimmel gerne auf mangelndes heizen aber ohne richtige heizung kann der vermieter auch nicht richtig heizen, weswegen die schuld für den schimmel auf den vermieter der keine heizung einbaut fällt. ein heizstrahler aus dem baumarkt ist für wohnungen nicht nur wegen der brandgefahr nicht zulässig, aber auch deshalb nicht, weil co2 sich bildet der dann im tiefschlaf schnell zum erstickungstod führt. sogar gasthermen die für den betrieb in wohnungen gemacht sind, müssen von schornsteinfegern regelmäßig kontrolliert werden, dafür muss der vermieter zahlen (dafür bekommt er auch mietzahlungen).

einfach so in die wohnung darf der vermieter nicht, weil der mieter in seiner mietwohnun das hausrecht hat, sonst wenn der vermieter sich einfach so zugang verschafft um dem mieter rauszuwerfen, kann der mieter die polizei anzeige wegen hausfriedensbruch stellen, darauf gibts sogar haftstrafe, dass wäre schon mal außer der fehlenden heizung ein zweiter großer fehler den der vermieter machen könnten.

sein dritter fehler wäre vor gericht räumungsklage zu erheben, einfach so kann man einen mieter nicht rausschmeissen, wenn dann auch noch der schimmel und die fehlende heizung zur sprache kommt (man kanns dem gericht vorher schreiben), dann wird auch das gericht verstehen, dass der vermiter die mieter nur deshalb los werden will, weil die vermieter sich nicht einfach die fehlende heizung und den schimmel gefallen lassen wie viele andere auch, die klage würde --wenn der mieter (beklagte) die fehlende heizung und den schimmel erwähnt-- der vermieter verlieren. wenn keine mietschulden vorliegen, wird der mieter auch nie so aussehen, als ob er den schimmel etc. nur als ausrede verwenden wollte.

was jetzt zu tun wäre, wäre die stelle zu fotographieren in der, der heizkörper eingebaut sein müsste, als beweismittel für das gericht. dann sollte der vermieter eine nachricht bekommen (am besten per einschreiben), dass er entweder innerhalb von 2 wochen einen heizkörper einbauen muss, damit auch der schimmel verschwindet oder er verklagt wird. die klageschrift ans zuständige würde ich jetzt schon mal niederschreiben, daran denken das die nur unterschrieben gültig ist, dann wenn die zwei wochen um sind und der sich immer noch um seine pflicht als vermieter drückt, gleich ans gericht senden.

übrigens, chlorreiniger unverdünnt direkt auf die wände zu schütten hilft auch gut gegen schimmel, nur ist vorsicht geboten, chlorreiniger ist stark reizend, fenster und türen müssen für einen luftzug offen sein, schutzhandschuhe sind zu tragen, ein augenschutz wäre auch gut. schimmel ist gefährlich für die lunge, besser ist es den schimmel schnell zu beseitigen, chlorreiniger (unverdünt) tötet die schimmelpilze schnell ab. den boden würde ich mit einer rolle küchenpapier auslegen, damit es das chlor das von den wänden runterfließt auffängt, dann das küchenpapier in einen müllsack und in die mülltonne. in zwei tagen bleibt von dem chlorreiniger nur noch salzrückstände an der wand, der geruch ist dann auch wegg, fenster müssen bis dahin weit offen bleiben.

der vermieter könnte auch einer mietminderung zustimmen, damit mit dem geld eine elektroheizung für die wohnung bezahlt werden kann, ein elektrischer heizstrahler verbraucht viel elektrischen strom, dass kostet schon viel. nur sollte die mietminderung ab sofort gelten, nicht das hinterher die kosten auf dem mieter bleiben und sich der vermieter weiterhin drum drückt.

Savas18ka 
Fragesteller
 12.06.2020, 23:33

Mietschulden oder der gleichen besteht nicht. Es war immer die Punktlich die Miete da, daher ärgert das einen so sehr.
meine kundigungsfrist steht auch nicht im Vertrag, daher drohen sie im Moment extrem! Zu dem „der liebe Herr Vermieter“ der gerne mal einen uber den Durst trinkt, steht auch „wache“ oder klopft und klingelt nachts um seines Rechts weiße zu machen.
bin ehrlich gesagt im Moment einfach platt!
Stromheizung wurde uns verboten da es die „Stromkosten“ in die hohe schießt hieß es.

Ueberlebender  13.06.2020, 12:36
@Savas18ka

ein smartphone hat heutzutage jeder, damit seine betrunkenen übergriffe wie nachts klingen & klopfen für den videobeweis zu dokumentieren, dafür braucht es mehrere videobeweise, die häufigkeit solche übergriffe macht schon was aus. ich würde es dabei ihm auch mal (während der videoaufzeichnung) beim nächsten mal sagen, dass er doch nicht immer nachts klopfen & klingeln darf, weil ohne dass ein medizinischer notfall vorliegt, es einfach nur STÖREND ist wenn es so oft ist. wenn er dann trotzdem so weitermacht, würd ich auch mal die polizei rufen wegen ruhestörung. ab 22 Uhr ist gesetzliche ruhezeit.

miete wurde immer pünktlich gezahlt, dann kann er auch nicht einfach so einem mieter kündigen. desweiteren so vorgehen wie in der antwort geschrieben, erst einen brief an ihn und wenn er dann immer noch keine heizung einbaut, dann wie gesagt vor dem zuständigem amtsgericht klagen.

Der Betrieb einer Propangasheizung für Campingzwecke in der Wohnung ist verboten!!!! Wie bereitest du Warmwasser in der Wohnung?

Eine Wohnung ohne Heizung ist nicht bewohnbar. Eine fristlose Kündigung sollte erst am 30.06.20 schriftlch übergeben werden, weil du am 30.6. die Wohnung verlassen und am 1.7.20 an den Vermieter herausgeben musst. Die Gesamtmiete sollte nicht mehr bezahlt werden.

Instandsetzungen in der Wohnung musst du zulassen. Wenn deine Weigerung sich darauf bezieht, dann wäre der Vermieter im Recht, was sein Betreten deiner Wohnung betrifft.

ich hätte nicht einen Cent an Miete von Anfang an bezahlt. Siehe § 535 BGB !

Gegen den Winkeladvokaten des Vermieters wirst du nicht bestehen können. Lass es nicht auf eine Klage wegen Verweigerung der Instandsetzung ankommen.

So geduldige Mieter möchte ich auch mal haben...

Eine Wohnung die nicht heizbar ist, ist so nicht zulässig. Gasgeräte sind ebenfalls nicht geeignet wegen der Abgase und weiterhin bringen sie beim Verbrennen noch zusätzliche Feuchtigkeit in die Wohnräume.

Stosslüften bringt auch nur dann etwas, wenn geheizt werden kann, da nur warme Luft genügend Feuchtigkeit aufnehmen kann.

Ich habe jetzt nur nicht verstanden, wer gekündigt hat?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Savas18ka 
Fragesteller
 13.06.2020, 15:41

Danke vorab, wir hatten die mündliche Kündigung erwähnt welches am Montag dann in schriftlicher Form via Einschreiben an den Vermieter geht.

pharao1961  14.06.2020, 14:54
@Savas18ka

Wenn das eine ordentliche Kündigung mit 3-Monatsfrist ist, dann ist es doch ok.

Mal ne Rückfrage: Sind die Heizkörper jetzt installiert - sprich funktioniert das reguläre Heizsystem? Wenn ja, ab wann bzw. wie habt Ihr denn bis dato geheizt?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Savas18ka 
Fragesteller
 12.06.2020, 23:29

Hallo, also die Heizkörper sind seit letztem Jahr immer noch nicht verbaut. Die Anschlüsse sind vorhanden aber tut sich nichts, auch bei Nachfrage. Geheizt wurde mit einer Gasheizung aus dem Baumarkt, sprich das heißt Fenster muss auf da sich Gase stauen können und es noch körperlichenschäden verursachen kann.

elektroheizung wurde uns verboten da dies ihren Strompreis in die Höhe schießen würde.

Sprich, leere Versprechen und „dummes“ anmachen war Alltag.

daher der Auszug zum nächst möglichen Termin.

DietmarBakel  12.06.2020, 23:41
@Savas18ka

Du hast gekündigt - wenn ich das richtig verstanden habe?

Hast Du denn die letzten Monate die Miete gemindert?

Wenn ja wie viel? (xy % = xyz Euro)

Und falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, wie viel Kilogramm Gas hast Du denn seit letztem Jahr in Wasserdampf verwandelt (sprich verbraucht)?

Deine Schimmelkultur dürfte durch diese Beheizung sehr begünstigt worden sein.

Savas18ka 
Fragesteller
 12.06.2020, 23:48
@DietmarBakel

Mündliche Kündigung war heute Vormittag, schriftlich folgt es morgen/Montag.

Die nächste Miete ist zum 15ten fällig, daher noch nicht gezahlt und bis dato immer volle Miete gezahlt.

Gas wurde vom Vermieter gestellt, da er ja wusste das die Heizkörper nicht angebracht waren und er sie aus keine Ahnung welchen Gründen nicht ran gemacht hat.

wieviele Gasflaschen es waren kann ich leider nicht sagen, nur das es schon einpaar waren.

DietmarBakel  13.06.2020, 00:10
@Savas18ka

Deine Fragen:

Wie geht man in so einem Fall vor ?
was für Rechte stehen uns zu ?
  • fristgemäße Kündigung absenden (Einwurfeinschreiben, oder pers. Übergabe mit Zeugen).
  • Neue Wohnung suchen - wäre für mich erst einmal das Wichtigste.
  • Was steht im Mietvertrag zu Renovierungen?
  • Abwarten wie der Vermieter reagiert.
  • Dokumentation erstellen (Zustand der Wohnung, mach viele Fotos).

Lass den Vermieter erst einmal kommen, mit seiner Klage und seinem Anwalt. Spätestens dann, solltest Du auch professionelle Unterstützung suchen.

Falls Du eine Kaution hinterlegt hast, rechne nicht damit sie wieder zu sehen. Den Knüppel wird er Dir zwischen die Beine werfen. Da musst Du tapfer sein.

Viel Erfolg.

Savas18ka 
Fragesteller
 13.06.2020, 00:17
@DietmarBakel

Wie gesagt,

kundigung (schriftlich) flogt spätestens am Montag.
neue Wohnung könnten wir ab dem 1.7 beziehen.
dokumentation, ist schon seit langem am füllen mit Daten und Bildern.
was unter Renovierungen steht muss ich schauen, habe ich ehrlich gesagt vor lauter Drohung nicht beachtet.

Reaktion der Vermieter ist mehr als Unterste Schublade, bis vor 3 Tagen waren sie „nett“ kaum spricht man die Kündigung an gehen die Drohungen los. Anwalt/Gericht/ etc etc etc.

vielen Dank nochmals für die schnelle Hilfe.

DietmarBakel  13.06.2020, 00:26
@Savas18ka

Kein Thema - dafür ist das hier.