Wer zahlt den Gutachter sein Honorar, wenn Schimmel in der Mietwohnung auftritt.

7 Antworten

Hallo, Ich bin sehr an einer Fortbildung als Bausachverständiger zzgl. Energieberater interessiert. Ich würde gerne wissen, wenn man Schimmel an der Wohnung hat, wer würde auf die Kosten sitzen. Ist es hier der Mieter oder Vermieter.

Zunächst einmal ist der Vermieter in der Beweispflicht.

Sollte durch das Gutachten festgestellt werden, dass der Mieter z.B. durch falsches Lüften die Schimmelbildung verursacht hat, kann der Vermieter natürlich Schadenersatz fordern.

Feuchtigkeit & Schimmel: Vermieter muss beweisen, nicht verantwortlich zu sein

Ein Mieter ist zur Minderung berechtigt, wenn Schimmel nicht ausschließlich auf falsches Lüftungsverhalten zurückzuführen ist, sondern auch baulich bedingt ist, entschied das Landgericht Frankfurt/Oder in einem wichtigen Urteil.

Ein Vermieter hatte einen Mieter auf Zahlung rückständiger Mieten verklagt. Der Mieter berief sich jedoch darauf, dass er die Miete wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung gemindert hatte. Er war der Ansicht, dass dies auf Baumängel zurückzuführen sei. Der Vermieter hingegen führte falsches Lüftungsverhalten des Mieters als Ursache an. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kam zwar zu dem Ergebnis, dass das Lüftungsverhalten des Mieters ursächlich für die Mängel war. Allerdings ermittelte der Sachverständige auch bauliche Mängel in Form von Wärmebrücken, die möglicherweise mitursächlich waren.

Das Landgericht wies die Klage des Vermieters deshalb ab. Ist streitig, ob Feuchtigkeitsschäden dem Vermieter oder dem Mieter zuzurechnen sind, muss zunächst der Vermieter beweisen, dass er nicht verantwortlich ist. Erst dann, wenn ihm dieser Beweis gelungen ist, muss der Mieter beweisen, dass die Feuchtigkeitsschäden nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammen. Nachdem der Vermieter in diesem Rechtsstreit die vom Sachverständigen geforderten Bauteilöffnungen verweigert hatte, war er den Beweis, dass die Feuchtigkeit nicht aus seinem Verantwortungsbereich herrührt, schuldig geblieben (LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 14.09.10, Az. 19 S 22/09).

MfG

Johnny

in dem Fall der Mieter. Ich hab ein Beispiel wie Schimmel an den Wänden, hier muss der Sachverständiger sehen ob der Schimmel durch die Außenfassade aufgetaucht ist oder halt Rohrbruch, was der Mieter vielleicht nicht einsieht.

Der Mieter muss erst mal eine Mängelanzeige machen, dann kann er ggf. wie oben geschrieben vorgehen oder er klagt gegen den Vermieter, wenn dieser nichts macht.

Der Auftraggeber des Gutachtens muss bezahlen.

Als reiner Bausachverständiger zu arbeiten wird nicht ausreichen um über die Runden zu kommen. Dann lieber einen Arbeitgeber suchen der davon profitiert und dadurch sein Spektrum ausbauen kann, aber man eben auch noch andere Arbeit hat wenn es auf diesem Gebiet gerade keine Nachfrage gibt.

MfG ChiliWolf

Das ist nicht immer der Fall. der Vermioeter ist zunächst in der Beweispflicht kann aber ggf. Schadenersatz fordern.

@johnnymcmuff

Bist Du Dir sicher? Ich kann also als Mieter einbfach nur mal so einen Gutachter bestellen und der Vermieter bekommt die Rechnung auf den Tisch und muß bezahlen?

@johnnymcmuff

Die Beweisplicht hat mit der Zahlung überhaupt nichts zu tun. Zahlen muss der Auftraggeber, und niemand anderes, genau dieser Auftrag ist beweisbar...

@schleudermaxe

Natürlich nicht, nur ein weiterer blöder Kommentar...

@schleudermaxe

Man kann im Schadensfall, den der Vermieter zu verschulden hat, die Kosten für den Gutachter an den Vermieter weiterreichen. Einfach so einen Gutachter zu bestellen bringt also nur Kosten für den Mieter. Und ich würde dabei auch immer den Vermieter mindestens über das Hinzuziehen eines Gutachters informieren. Andernfalls kann man auch auf den Kosten sitzenbleiben.

Wer die Musik bestellt, der zahlt sie auch. Grundsätzlich muss der Vermieter nachweisen, dass seine Mietsache frei von Mängeln ist, sodass in den meisten Fällen die Vermieter Auftraggeber sind. Das ist auch gut so, wenn man bedenkt, dass ca. 90% aller Schimmelpilzschäden durch falschen Lüften/Heizen verursacht werden.

Einen Arbeitgeber wirst du wahrscheinlich schlecht finden, da jeder Bausachverständige "Einzelkämpfer" ist. Ich kenne niemanden, der mehrere Gutachter bei sich beschäftigt hat. Das soll jetzt nicht heißen, dass es das nicht irgendwo gibt.

Von einem Schimmelbefall sind Mieter und Vermieter betroffen. Alle Beteiligten sollten das gemeinsame Interesse verfolgen, den Schimmelpilz dauerhaft zu beseitigen. Eine Schuldzuweisung der einen oder anderen Partei macht wenig Sinn. Bei einem außergerichtlichen Verfahren suchen sich die Parteien gemeinsam einen Gutachter, der von beiden akzeptiert wird. Eine Kostenteilung seitens der Auftraggeber begünstigt die Neutralität des Schverständigen. Kommt es zur gerichtlichen Konfrontation, d.h. sind Mieter und Vermieter oder Eigentümer und Bauträger unterschiedlicher Auffassung über die Ursache des Feuchteschadens, können hohe Kosten entstehen: durch die Gutachter der gegnerischen Parteien, die jeweils eigene Gutachten anfertigen lassen, und möglicherweise noch seitens des Gerichts, das ein drittes Gutachten in Auftrag geben kann. Kosten für Rechtsanwälte und die Gerichtskosten kommen noch dazu. Wie immer das Urteil lauten mag: die Parteien sind zerstritten und finden erst recht nicht zueinander - und der Schimmelpilz ist immer noch da. Siehe auch : http://www.wohnung-jetzt.de/service/ratgeber_wohnung/schimmel.php

immer der Auftraggeber bezahlt sowas

Nicht immer.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

@johnnymcmuff

Auch dann zahlt der Auftraggeber für einen Gutachter, er zahlt IMMER...