Nicht Einzug wegen Schimmel?

6 Antworten

Du hast Miete gezahlt und offensichtlich wurde Dir die Mietsache auch übergeben.

Damit ist ein wirksamer mündlicher Mietvertrag zustande gekommen.

Du kannst, nein mußt, den Mangel unverzüglich dem Vermieter nachweisbar mitteilen und die Behebung fordern.

Ansonsten ist Dein Recht auf Mietminderung evtl. außerordentliche Kündigung verwirkt.

Du kannst natürlich auch sofort fristgerecht zum nächstmöglichen Termin kündigen. Das aber in Schriftform.

Dir wurde die Wohnung übergeben und du zahlst Miete, folglich hast du einen Mietvertrag. Denn nirgends ist festgelegt, dass ein Mietvertrag schriftlich abgeschlossen werden muss. Im Gegenteil sind auch mündlich oder durch konkludentes (=schlüssiges) Handeln abgeschlossene Mietverträge gültig. Für all das, was nicht nachweisbar vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Ich bin nie in dieses Zimmer eingezogen, wie stehen meine Chancen das ich mein Geld wieder zurück bekomme.

Da kannst du vielleicht auf die Kulanz des Vermieters hoffen, aber rechtlich ist da nicht viel zu machen, da du - wie erklärt - einen wirksamen Vertrag hast. Du kannst unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen (schriftlich!) oder versuchen, mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln.

Du schreibst einerseits:

habe ich erst nach überweisen der Miete festgestellt, dass hier ein Schimmelbefall vorhanden ist

aber später:

da der Schimmel erst bei Wohnungsübergabe ersichtlich wurde

Was ist denn nun richtig? Wurde der Schimmelbefall im Übergabeprotokoll festgehalten? Falls nicht: Hast du den Vermieter schriftlich in Kenntnis gesetzt und Beseitigung gefordert? Wenn nicht, hol das umgehend nach per Einwurfeinschreiben.

ich lese nix davon, dass du den schimmel beim VM ins übergabeprotokoll hast aufnehmen lassen?

weiss der VM eigentlich davon? Ddu musst ihn informieren und am besten per fristsetzung - auffordern - den Mangel zu beheben.

1. warum bezahltst du die miete schon bevor du den miet vertrag hast?
2. durftest du die wohnung/ das zimmer davor schon besichtigen?
3. schimmel befall ist auf jedenfall ein mietlinderungs grund

bei den zurück überweisen des geldes kann ich dir momentan nicht helfen nur wenn punkt 2 schon nicht eingetroffen ist denn ist es recht sicher(wenn du ne rechtschutz versicherung hast lass dich einfach mal von einen anwalt berraten)

Wie das jetzt rechtlich ist weis ich nicht.
Aber Du wurdest da ja nicht aufmerksam drüber gemacht und das ist ne Sache wo sehr Gesundheitsschädlich ist wenn das nicht gemacht wird und drin wohnt.