Schimmel in der Wohnung, Umzug, Hartz 4

6 Antworten

Schalte einen Anwalt ein.

Auch wenn sie den Vermieter per Einschreiben nicht erreichen können, ist er der Ansprechpartner, nicht das Amt. Auch ist wegen Schimmel eine vorzeitige Kündigung im allgemeinen nicht möglich. Sie müssen also zunächst einmal ordentlich kündigen und 3 Monate warten. In diesen 3 Monaten können sie das mit dem Amt klären.

Wenn sie dem Vermieter nicht per Einschreiben erreichen können, dann müssen sie leider eine Zustellung über den Gerichtsvollzieher machen. Dieser kann eine öffentliche Zustellung machen, diese gilt dann als zugegangen. Kostet aber etwas.

Wenn sie mit Ihrem Mitarbeiter beim Amt Probleme haben, dann machen sie das alles schriftlich. Wenn sie den Zugang dieser Schriftstücke nachweisen können, ist das so, als hätten sie mit dem Mitarbeiter gesprochen.

Also, in so einer Situation hat das Amt sämtliche Kosten und Lasten für einen sofortigen Umzug zu übernehmen, sogar rückwirkend, wenn ich die Literatur richtig in Erinnerung habe. Auch eine Mietobergrenze soll unzulässig sein, so aktuell viele Sozialgerichte. Viel Glück.

KaeteK  13.05.2013, 18:07

So einfach ist das nicht mit der Übernahme der Umzugskosten. Sie kann sich wohl eine entsprechende Wohnung suchen und sich vom Amt genehmigen lassen, aber ob die Begründung reicht, dass die Wohnung Schimmel hat, um die Kosten für einen eventuellen Umzug zu übernehmen, ist leider nicht so einfach. Stellt sich der Vermieter quer oder das Amt, dann kann es ganz schön dauern. Schließlich zahlt das Amt Miete nur für eine Wohnung.

schleudermaxe  13.05.2013, 21:01
@KaeteK

Na ja, was ist denn heute schon einfach. Fakt ist Schimmel und sofortiger Auszug und der alte Vermieter bekommt nichts mehr, ist ja auch nicht anzutreffen, der neue bekommt, egal wie teuer die Wohnung und gut ist, so jedenfalls das SG Dortmund. Zitat: Wenn ein Hartz-IV-Empfänger aus triftigen Gründen in eine teurere Wohnung umzieht, muss die Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitssuchender (Arge) die höheren Unterkunftskosten auch dann zahlen, wenn sie den Umzug nicht genehmigt hat, so das Sozialgericht Dortmund. Richtlinien der Stadt Bochum seien nicht rechtsverbindlich. Geklagt hatte eine Hartz-IV-Bezieherin mit sechsjähriger Tochter. Sie war in eine teurere Wohnung umgezogen, weil in der alten Schimmel aufgetreten war. (Az.: S 31 AS 317/08) dapd

Meinen Vermieter erreiche ich nicht. Telefonisch überhaupt nicht und das Einschreiben kam zurück, mit der Begründung, dass der Empdänger dort nicht mehr wohnt. Er ist auch nicht ausfindig zu machen!

Mängelanzeige und wichtige Schreiben, verschickt man am Besten per Einwurfeinschreiben, dann gilt es als zugestellt.

Die Sozialagentur sagte mir, ich solle Bilder von dem Schimmel machen und zu dem Termin erscheinen, der mir gegeben wurde bei meinem Sachbearbeiter. Allerdings sagt er dauernd die Termine ab

Du gehst mit einem Bescheid über Leistungsbezug zum Amtsgericht und holst Dir einen Beratungshilfeschein für einen Anwalt.

Der kann sich dann um die ganze Sache kümmern, sowohl mit dem Vermieter als auch mit der Sozialagentur.

Allerdings liegt diese mit 32 Euro über den Regelsatz der Tabelle. Ich beziehe zwar Hartz 4, aber habe einen Nebenjob wodurch ich ein kleines Einkommen habe. Fange auch am 1.8. mit meiner Ausbildung an. Kann ich die Differenz selber dazu zahlen durch das Einkommen des Nebenjobs oder wird das Amt sich da quer stellen?

Auch das wird der Anwalt klären.

Danke schonmal für die Antworten! :-)

Also ich habe jetzt Druck beim Amt gemacht und einen Termin bei einem anderen Sachbearbeiter bekommen. Erst wollte man gar nichts machen, bis ich mit einem Anwalt drohte. Sofort kam als Antwort, dass ein Gutachter im Eilverfahren rausgeschickt wird. Sobald der Bericht vorliegt wird weiter geschaut. Schimmel ist für das Amt kein Grund zum Umzug und ich muss auf jedenfall die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten. Wegen der Stromsache habe ich Adressen bekommen, wo ich mich melden soll und dann wird auch jemand raus kommen und nachschauen. Also werde ich wohl noch 3 Monate hier wohnen bleiben müssen. Wird mir der Umzug nicht genehmigt, werde ich sofort einen Anwalt einschalten. Meine Hausärztin hat mir heute auch wieder gesagt, dass es kein Zustand mehr ist, da ich immer kränker werde. Wird der Gutachter bis nächste Woche nicht raus kommen, gehe ich zum Gesundheitsamt.