Auto gekauft vom Händler nach einem Monat Getriebeschaden? Was nun?

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Der Anwalt wird nun vermutlich zuerst pruefen, ob ueberhaupt ein Sachmangel vorliegt (oder gar mehrere). Dies ist u.a. auch vom Fahrzeugtyp, vom Alter und von der Laufleistung abhaengig. Dann wird er pruefen, ob die Gewaehrleistung vertraglich ausgeschlossen wurde.

Im naechsten Schritt wird er pruefen, ob der Haendler hier tatsaechlich nur als Vermittler aufgetreten ist oder nicht vielleicht doch als Haendler. Als Haendler kann er die Gewaehrleistung nicht wirksam ausschliessen. War er jedoch wirklich nur als Vermittler taetig und der tatsaechliche Verkaeufer ist Privatmann, dann kann dieser die Gewaehrleistung sehr wohl wirksam ausschliessen. Ist ne etwas kniffelige Sache.

Hilfsweise wird er pruefen, ob hier vielleicht eine arglistige Taeuschung vorliegt. Dies waere der Fall, wenn er dem Verkaeufer nachweisen kann, dass dieser von Sachmaengeln gewusst, diese aber bewusst verschwiegen hat, um einen hoeheren Verkaufspreis zu erzielen.

Wie das ausgeht, wird hier niemand sagen koennen. Das ist ne ziemlich komplizierte Angelegenheit, bei der es auf zahlreiche uns nicht bekannte Details ankommt.

Da hat dich der Händler anscheinend gelinkt und du hast den Vertrag mit einer Privatperson abgeschlossen. Ohne Anwalt hast du schlechte Karten, aber durch die Werkstattaufenthalte für die du bestimmt Zeugen hast,hat der Händler gezeigt das er die Verantwortung trägt. Es wird auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, in dem geklärt werden muss wer der Verkäufer des Autos war. Wenn es der Händler war greift die Sachmängelhaftung bei der in den ersten 6 Monaten der Händler beweisen muss das ein Schaden bei Kauf nicht vorhanden war. Du hast bei gebrauchten Fahrzeugen keine Garantie , sondern nur eine Gewährleistung gegenüber Sachmängeln die beim Kauf vorhanden waren. Ein Beispiel: Ich habe bei einem Händler ein 10 Jahre altes Auto gekauft. Nach 11 Monaten war ein Antriebslager defekt. Da sich nicht mehr feststellen lies ob der Schaden schon beim Kauf bestanden hat, hätte ich beweisen müssen das dies der Fall war. mein Händler hat mir für die Reperatur 50% Nachlass auf die Arbeitszeit gegeben. Das macht einen guten Händler aus. Denn nach mehr als 6 monaten bin ich in der Beweispflicht.

also wir haben unseren auch vom händler gekauft und klimatronik schaden wir haben dem das gesagt und er hat es reparieren lassen

aber man hat 3 monate bei kleinhändlern garantie soweit ich weiß

das ist jetzt schlecht zu verstehen ,warum nicht der name des autobesitzer drin steht ,also wenn du einen kaufvertrag hast und das von einem händler ,hast du mindestens auf ein jahr garantie anspruch ,jetzt schließt natürlich die garantie sämtliche verschleißteile aus ,kann man aber von der kürze der zeit ausgehen ,das das auto dermaßen viele reperaturen aufweist ,ist man schon berechtigt den kauf rückgängig zu machen ,das wird auch der anwalt anstreben ,denn hier scheint ja einiges im argen zu liegen ,zumal man nicht davon ausgehen kann ,das ein ende der reperaturen abzusehen ist

Dann hat der Händler dieses Auto sicher in Kommission verkauft für den Vorbesitzer. Dein Anwalt sollte darüber auch informiert werden und sicher wird er sich in den §§ dann auch auskennen bzw. schlau lesen