Schenkungen von Dritte - Finanzamt und Wert?
Guten Abend,
ich erhalte ab und zu Schenkungen von Dritte. Meist wird das Ganze über die Amazon Wishlist abgewickelt. Müssen diese dem Finanzamt mitgeteilt werden? In diesen Fällen kenne ich nicht die Adresse oder andere Daten von den schenkenden Personen, weil zu denen kein näheres Verhältnis besteht.
In anderen Fällen erhalte ich Pakete über die Packstation. Hier kenne ich beispielsweise nicht den Wert der Gegenstände. Darf dann hier geschätzt werden? Reicht der Betrag aus oder muss man auch die MwSt. berechnen?
Hinweis: Ich führe ein Kleingewerbe.
Vielen Dank für eure Hilfe!
2 Antworten
- Aus welchem Grund erhält du Schenkungen von Fremden ? Das ist doch mehr als ungewöhnlich !
- Wenn die Schenkungen, die du von einer Person erhältst, im Laufe von 10 Jahren den Gesamtwert von 20.000 Euro nicht übersteigen, fällt keine Schewnkungssteuer an. Du brauchst dem Finanzamt nichts zu melden. Nur was über diesen Betrag (Wert) hinausgeht, ist zu versteuern, und zwar mit 30% des Wertes.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit müssen versteuert werden. Auch dann wenn sie als "Schenkungen" bezeichnet werden.