Schengen Visum (Besuchervisum) für meine Thailändische Freundin

6 Antworten

90 Tage sind richtig schwer. Wie will sie glaubhaft machen, ernsthaft zu studieren und es sich gleichzeitig erlauben zu koennen, mal eben 3 Monate auszusetzen? Das wird garantiert nix!

Bei 2 bis max. 4 Wochen liegen die Huerden ein wenig niedriger, im Falle deiner Freundin aber immer noch sehr, sehr hoch. Allein das Studium reicht ganz sicher nicht fuer die Glaubhaftmachung ihrer Rueckkehrwilligkeit aus. Da sie ja eigenmtlich vor hat, 90 Tage zu beantragen, kann es mit der Ernsthaftigkeit beim Studieren ja auch nicht besonders weit her sein. Das wird man spaetestens beim Interview erkennen (auch wenn sie letztendlich doch nur 4 Wochen beantragt).

Dass sie von der Familie unterstuetzt wird, koennte nur dann eine Rolle spielen, wenn es sich um eine besonders reiche und angesehene Familie handelt. Das scheint aber nicht der Fall zu sein denn dann haette sie ganz andere Moeglichkeiten zum Erhalt eines Visums (z.B. Touristenvisum). Sonst spricht die Unterstuetzung durch ihre Familie eher gegen eine rechtzeitige Rueckkehrabsicht. Man wird vermuten, sie wolle sich aus dieser Abhaengigkeit befreien und nun selbst in D Geld verdienen, um ihrerseits ihre Familie zu unterstuetzen bzw. ihre "Schulden" zurueck zu zahlen.

Eine A1 Bescheinigung spricht auch nicht fuer die Rueckkehrabsicht sondern eher dagegen. Warum lernt sie Deutsch? Doch sicher, um ihre Sprachkenntnisse auch irgendwie nutzen zu koennen. Wo kann sie das am besten? Im deutschsprachigen Raum.

Die Verpflichtungserklaerung kannst du ohne entsprechendes Einkommen/Vermoegen gar nicht abgeben weil du die einzugehende Verpflichtung im Ernstfall gar nicht erfuellen kannst. Ausserdem muss der sich Verpflichtende auch ausreichenden Wohnraum zur Beherbergung des Gastes nachweisen. Die zustaendige Auslaenderbehoerde wird von dir also erst gar keine Verpflichtungserklaerung annehmen.

Wenn dein Vater das fuer dich tut und auch genuegend Einkommen/Vermoegen sowie ausreichenden Wohnraum nachweisen kann, geht das natuerlich. Dies spielt fuer die Verpflichtungserklaerung und auch fuer die Rueckkehrabsicht keine Rolle.

Ob sie bei der Visumbeantragung von einer Beziehung oder von einem Freund spricht, ist ziemlich egal. Die kriegen beim Interview sowieso raus, wie ihr zueinander steht.

Aufpassen muss sie nur, dass sie nichts sagt, was auf eine Heiratsabsicht schliessen laesst. Dann wird naemlich sehr schnell unterstellt, dass sie das Besuchsvisum zum Zwecke der Eheschliessung beantragt und dann ist sowieso gleich alles vorbei.

Alles in allem sieht es hier fuer deine Freundin wirklich sehr schlecht aus. Wahrscheinlich wird sie kein Besuchsvisum erhalten.

Ein sog. "Heiratsvisum" waere hingegen moeglich. Hierfuer wird aber inzwischen - neben allen moeglichen weiteren Dokumenten - in aller Regel der Nachweis eines bereits bestehenden Termins beim Standesamt verlangt.

Solid9 
Fragesteller
 02.01.2014, 11:52

Tourist Visa... Könnte Sie bei einem Tourist Visa angeben, dass ihre Familie für sie bürgt bzw. sie finanziell unterstützt, um so das Tourist Visa zu erhalten? Denn ich denke schon, dass ihre Familie finanziell dazu in der Lage wäre, sie ausreichend für die Zeit in Deutschland finanziell zu unterstützen. Wie stehen dann die Chancen?

DerCAM  02.01.2014, 11:59
@Solid9

Fuer ein Touristenvisum muessen alle Reiseleistungen fuer die gesamte Aufenthaltsdauer vorab bezahlt worden sein (Hotel, ggf. Transfers, natuerlich Fluege und ausreichende Krankenversicherung u.s.w.).

An die Glaubhaftmachung der rechtzeigen Rueckkehrabsicht werden beim Touristenvisum deutlich geringere Anforderungen gestellt als beim Besuchsvisum. Es muss sich aber wirklich um eine touristische Reise im klassischen Sinn handeln. Wenn sie angibt, statt im Hotel bei dir (bei deinen Eltern oder sonstwo privat) unterzukommen, wird es nichts mit dem Touristenvisum.

Hallo, Visa zur Zeit sehr sehr schlecht. A1 eher hinderlich für ein Touristen Visum Viel Glück Evtl. Visa für Au-pair-Mädchen !?!!

stell diese Frage mal bei info4alien.de. Dort posten z.B. auch Mitarbeiter der Ausländerbehörde.

Es sieht aber ziemlich mau aus bei Euch. Eine Rückkehrwilligkeit wird die Botschaft da kaum erkennen. Die Verpflichtungserklärung sollte nur jemand abgeben, der auch das entsprechende Einkommen und Wohnraum hat. Also einer deiner Eltern. Das muss ja auch nachgewiesen werden.

Solid9 
Fragesteller
 02.01.2014, 11:31

Vielen Dank erst einmal für die schnelle Antwort und den Tipp!

Hab dort meine Frage jetzt auch mal gestellt...

Wie sieht es denn z.B. aus wenn wir ein Kind (früher oder später) haben. Wäre dies von Vorteil bezüglich eines Besuchervisums? Gehen wir davon mal aus, dass wir zu dem Zeitpunkt noch NICHT verheiratet sind! Ansonsten finde ich es ja schon fast unverschämt, wie schwer man für ein solches Visum kämpfen muss! Wie soll man sich denn kennen lernen, wenn der eine Partner nicht in das Land des anderen darf...

DerCAM  02.01.2014, 11:44
@Solid9

Wenn ihr ein gemeinsames Kind bekommt, wird es ganz einfach. Das Kind besitzt dann ja die deutsche Staatsangehoerigkeit und die thailaendische Mutter erhaelt dann problemlos ein Visum zum Nachzug zum deutschen Kind (kein Besuchsvisum!). Dafuer benoetigt sie noch nicht einmal eine A1 Bescheinigung.

Bei einer un- bzw. vorehelichen Geburt muesst ihr allerdings zuerst das Vaterschaftsanerkennungsverfahren durchlaufen (wegen der deutschen Staatsangehoerigkeit des Kindes). Bei einer ehelichen Geburt eruebrigt sich das aber natuerlich.

musso  02.01.2014, 15:25
@Solid9

tja, das mag man unverschämt finden, aber es die geltende Rechtslage. Was meinst du, warum so viele Leute schnell heiraten? Weil sie zusammen sein wollen. Wird aber auch immer schwerer, weil jetzt der Ehepartner (mit Ausnahmen) Deutschkenntnisse nachweisen muss. Wird schwierig, wenn es bis zum nächsten Goetheinstitut mal 1000km und ein paar Landesgrenzen zu überwinden gibt.

Mit Kind wird es einfach. Hat derCAM ja schon beschrieben. Aber das arme Kind, das aus diesem Grund gezeugt wurde!

Versuche eine Pauschal-Touristen-Reise ueber ein Reisebuero nach Deutschland zu buchen.

Das ist der einfachste Weg und - sofern man die Reise bezahlen kann- gibts kaum Rueckfragen.