Scheidungsantrag rückgängig machen beim gericht-ist das möglich?

4 Antworten

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Die kannst den Scheidungsantrag jederzeit zurücknehmen, solange noch kein Scheidungsbeschluss ergangen ist. Falls bereits ein Verhandlungstermin vor Gericht stattgefunden hat, geht die Rücknahme aber nur, wenn der andere Ehegatte zustimmt. Hat noch kein Gerichtstermin stattgefunden, kannst Du auch dann die Scheidung zurücknehmen, wenn der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag bereits schriftlich zugestimmt hat.

Richtig ist, dass derjenige, der die Scheidung zurücknimmt, die Prozesskosten tragen muss. Wird die Rücknahme allerdings erklärt, bevor ein Gerichtstermin stattgefunden hat, so sind die Prozesskosten auch nur halb so hoch wie nach einem Gerichtstermin.

Nicht richtig ist, dass eine bewilligte Verfahrenskostenhilfe nach einer Scheidungsrücknahme automatisch aufgehoben würde. Vielmehr kommt es daraus an, warum die Scheidung zurück genommen wurde. Es macht einen Unterschied, ob die Rücknahme erfolgte, weil der Scheidungsantrag ohnehin keine Aussicht auf Erfolg hatte (z.B. weil er zu früh eingereicht wurde), oder ob die Rücknahme erfolgte, weil es sich die Eheleute anders überlegt haben. Im letzteren Fall bleibt die Verfahrenskostenhilfe erhalten, auch nach einer Rücknahme.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo Palmesel,

mit deiner Frage bewegen wir uns in den Tiefen des Prozessrechts. Es kommt auf eine Reihe von Details an. Dabei geht es auch um eventuell beantragte Folgesachen. Ebenso ist wichtig, ob der Partner bereits seine Zustimmung zum Scheidungsantrag erklärt hat.

Grundsätzlich kannst du deinen Scheidungsantrag sozusagen in allerletzter Sekunde noch zurückziehen, also bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses. Dann trägst du allerdings sämtliche Kosten des Verfahrens, die eventuell bewilligte Verfahrenskostenhilfe geht dir dann verloren und du zahlst alles selbst.

Näheres zum Ablauf eines Scheidungsverfahrens liest du gerne hier:

https://www.scheidung.de/scheidung-einreichen-per-scheidungsantrag.html

iurFRIEND®AG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Erdianer  31.05.2019, 20:50

Letzter Zeitpunkt  der Antragsrücknahme ist das Ende der Beweisaufnahm in der Verhandlung. Deshalb auch immer die Frage d. Richter/in: Werden noch irgendwelche Anträge gestellt?  

Nach Verkündigung des Scheidungsbeschlusses ist  im Rahmen der Rechtsmittelfrist nur noch die Rechtsmitteleinlegung möglich.

Erdianer  31.05.2019, 20:56
@Erdianer

Nach Verkündigung des Scheidungsbeschlusses ist im Rahmen der Rechtsmittelfrist nur noch die Rechtsmitteleinlegung möglich - stimmt nicht,  habe mich  vertan:       Richtig -     siehe wie folgt:

Auch nach der Verkündung und Zustellung des Scheidungsbeschlusses kann die Scheidung noch zurückgenommen werden, solange sie noch nicht rechtskräftig ist (also solange die Monatsfrist noch nicht abgelaufen ist). Dafür ist es nicht mal nötig, gegen den Scheidungsbeschluss Beschwerde einzulegen (OLG Oldenburg FamRB 2014,202). Die Rücknahme kann schriftlich beim Familiengericht erfolgen.

Das ist möglich! Unterrichte den Anwalt davon, er wird alles veranlassen!

Natürlich. Zieht ihn einfach zurück, die freuen sich.