Suche Scheidungsschreiben.

2 Antworten

Wenn Du den Scheidungsantrag (natürlich über einen Anwalt) gestellt hast, dann bekommst Du vom Familiengericht die Mitteilung, dass der Scheidungsantrag am ....eingegangen ist und unter dem Aktenzeichen ..... geführt wird.

Desweiteren erhältst du Formulare zur Klärung des Versorgungsausgleiches mit übersandt, in denen Du Deine Versorgungsträger angibst, von Denen Du später eine Rente bekommst. Diese sendest Du ausgefüllt an das Gericht zurück. Wenn die Rentenauskünfte von Dir und Deiner Frau vorliegen, dann kann Scheidungstermin bestimmt werden.

Wenn du das Muster eines Scheidungsantrag brauchst, hier: http://www.scheidung-online-kanzlei.de/scheidungsantrag-muster.html Ansonsten kannst du schreiben: Ich stimme der Scheidung zu. Ich verzichte aus Kostengründen auf die Hinzuziehung eines eigenen Scheidungsanwaltes. Die Angaben, die mein Ehepartner/in in dem Scheidungsantrag gemacht hat, sind alle zutreffend.

Das reicht.

BerndDerMarder 
Fragesteller
 27.02.2015, 18:16

ne, den Antrag selbst brauche ich nicht. Nur die Antwort die auf den ANtrag folgend mir in den Briefkasten kommt.