wie lange dauert die Scheidung bei einer Frau?

4 Antworten

Ich hatte es doch - sinngemäß - schon geschrieben:

Das hängt von der "Gnade" des Hoca oder Imam, Mullah oder Ayatollah oder GelEErten ab:

WENN er die Behauptungen der Frau für glaubwürdig und gerechtfertigt hält, dann kann es verdammt schnell gehen (wenige Tage!) - ansonsten JAHRE!

Und BITTE, bitte, schmink Dir doch diese unsachgemäße Verwendung des Wortes "Beweis" ab!

Es geht - GENAU WIE IM ISLAM! - nicht um Beweise, wenn eine Frau eine Scheidung beantragt, sondern um Behauptungen und die Frage ob diese a) überzeugend b) glaubwürdig sind!

Eine Scheidung in Deutschland wird ohne Beweise durchgeführt. Für was sollen die Beweise sein?

Wenn erklärt wird, dass die Ehe zerüttet ist, dann wird geschieden.

Im deutschen Recht spielt die Religion bei einer Scheidung keine Rolle. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, deshalb dauert die Scheidung einer Muslimin genau so lange wie die Scheidung jeder anderen Frau.

Ich hatte doch gerade schon bei deiner anderen Frage geschrieben, dass das nicht stimmt. Die Frau braucht keine Beweise.

natürlich braucht sie lese bitte die Gesetze

@Drogshan

Lies du bitte die Hadithe, dann weißt du, dass das nicht stimmt.

@Drogshan

Könntest du uns deine "Gesetze" verlinken?

@Drogshan

wir gehen hier in D. nicht nach der Scharia. Das solltest auch du inzwischen gemerkt haben.

@Maity
ies du bitte die Hadithe, dann weißt du, dass das nicht stimmt.

Ich bin kein Muslim, muss der FS aber leider in dem Punkt zustimmen, dass es genau dies aussagende fatwas gibt.

Die Frau müsse z.B. die Unfruchtbarkeit des Mannes nachweisen um geschieden werden zu können. Oder dass sie geschlagen wird. Oder dergleichen.

Und darüber hinaus, da bin ich mir grad nicht sicher ob das dieselbe oder eine andere Fatwa war, kann der Mann (wenn die Frau keine Beweise bringen kann) die Scheidung selbst bei Trennung noch blockieren, "damit sie keinen anderen Mann heiraten kann".

Find ich nicht gut, aber diese Ansichten gibt es.

@Sturmtaucher2

Da sich das islamische Recht aus Koran und Hadith ableiten, toppt Hadith die Fatwas, die ja letztendlich nur die Meinung von einer Person darstellen.

Ibn ʿAbbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „Die Frau von Thabit Ibn Qais Ibn Schammas kam zum Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, und sagte zu ihm: „O Gesandter Allahs, ich hasse nichts an Thabit, weder seinen Charakter noch seine Glauben. Aber ich fürchte den Unglauben.“ *Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Bist du bereit, ihm seinen Obstgarten zurückzugeben?“ Sie sagte: „Ja!“ Sie gab ihm dann den Obstgarten zurück, und der Prophet befahl ihm, sich von ihr zu trennen "

Auch im Koran steht nichts von Gründen.

@Maity
toppt Hadith die Fatwas

Da würde ich widersprechen.

Es gibt immer wieder sich widersprechende Hadithe, darum gibt es Fatwas ja überhaupt.

Das hat sogar einen eigenen arabischen Namen, per Fatwa sich widersprechende und dabei gleichstarkee Hadithe in Einklang zu bringen.

Und natürlich um klarzustellen, warum der Hadith seine Aussage macht. Also z.B. ob das, was man darin liest, immer gilt oder nur in bestimmten Situationen oder unter bestimmten Umständen oder auch nur bestimmte Personen/aus bestimmten Gründen einem diese Person betreffend.

Daher würde ich deine Wertung genau umdrehen.

@Sturmtaucher2

Wie gesagt, da jeder heutzutage was im Internet postet und da "Fatwa" dranschreibt, bleibe ich bei meiner Meinung.

@Maity

Sicher, das kannst du tun.

Die Meining der FS scheint nur eben die meine zu sein, daher ist sie dann leider auch daran gebunden, deswegen ihre Frage.

da jeder heutzutage was im Internet postet und da "Fatwa" dranschreibt

Zumindest bei denen, die die IGFM auf ihrer Seite kritisiert, gehe ich von der Echtheit aus :)

Aber Edit noch:

Auch im Koran steht nichts von Gründen.

Bei diesen Worten fällt mir ein weiterer Grund ein, weshalb ich es andersrum werten würde.

Koran sagt: auspeitschen bei Ehebruch

Sahih-Hadith sagte Mohammed: Auspeitschen oder Todesstrafe

Ohne Fatwas die das in Einklang brachten hätten wir hier einen Konflikt.

Entweder der Koran ist in diesem Vers nicht vollständig, alle Sahih-Hadithe darüber sind doch nicht Sahih und alle Gelehrten die dies sammelten hätten sich geirrt, oder Mohammed hat hier gegen den Islam verstossen.

Eine dieser 3 Optionen hätte es sein müssen, wenn es keine Fatwas gäbe.

@Sturmtaucher2

Dieses Problem stellt sich nicht, wenn man das Timing beachtet. Der Hadith Vorfall war VOR der entsprechenden Offenbarung im Koran.

Das wird übrigens derzeit auch von muslimischen Gelehrten diskutiert, die Todesstrafe erfolgte in Medina nach jüdischem Recht, das muslimische Recht ist neuer. Und hätte theoretisch das jüdische Recht ablösen müssen.

Da sieht man also, dass Fatwas weder immer richtig noch für alle rechtsverbindlich sind. Fatwas sind letztendlich eine Meinung und können neu diskutiert und verändert werden. Anders als Koran und Hadith.

@Maity
die Todesstrafe erfolgte in Medina nach jüdischem Recht, das muslimische Recht ist neuer. Und hätte theoretisch das jüdische Recht ablösen müssen.

Theoretisch ja, jedoch erklärte Mohammed, daß die Todesstrafe (genau wie das Auspeitschen+Todesstrafe bei Ehebrechern) "Allahs Gesetz" seien, und wendete es auf Muslime an.

Keine Ahnung, ob diese Vorfälle vor der Offenbarung des Koranverses erfolgten, wo z.B. für Ehebrecher nur das Auspeitschen steht.

Ein weiterer Vorfall wäre auch die Jüdin, die recht kurz vor Mohammeds Tod (ich glaube es waren 6 Monate hat mal jemand hier verlinkt) den Giftanschlag bei Kaiba beging, und die wurde hingerichtet. Da war die Todesstrafe dann doch bestimmt schon lääääängst abgelöst und Mohammed hätte dann gegen den Koran verstoßen.

Wenn es also so war, daß dies alles noch vor den jeweiligen Offenbarungen stattgefunden hätte, dann hätte man wohl nicht diese Verrenkung im Islam begehen müssen, daß Mohammeds Sunna "göttlich inspiriert sei" und daher auch die Todesstrafe gilt, obwohl der Koran anderes sagt.

Klingt komisch wie ich es geschrieben habe, hoffe du weißt worauf ich hinaus will.

@Sturmtaucher2

Giftanschlag hat aber nichts mit Ehebruch zu tun. Also, ganz abgeschafft ist die Todesstrafe nicht. Hier ging es ja explizit um Ehebruch.

Ich denke, da das auch innerislamisch diskutiert wird, werden wir in diesem Rahmen sicher zu keinem endgültigen Ergebnis kommen.

Danke aber für die angenehme Art des Diskutierens.

@Maity
Also, ganz abgeschafft ist die Todesstrafe nicht.

Dann hatte ich das falsch verstanden, dachte es war gemeint, die Todesstrafe wäre komplett abgelöst worden.

Dann ist der Teil über den Giftanschlag damit hinfällig ^^

Hast du vielleicht eine Info, wann Mohammed die Ehebrecherin hat hinrichten lassen?

(bei Koranversen ist das einfach, aber bei Hadithen.....)

Du sagtest nämlich, es war vor der Offenbarung des Ehebrecher-Verses, jedoch sagen fatwas ja anderes, daher kann das ja eigentlich nicht so eindeutig sein, sonst würden die fatwas übereinstimmend anders lauten?

Danke aber für die angenehme Art des Diskutierens.

Gebe ich gern zurück.

@Sturmtaucher2

Der Fall von Ehebruch waren Juden, die Juden waren aber spätestens im 5. Jahr raus aus Medina. Der Teil der Sure Al-Nur, um die es geht, kam nach der Geschichte von Ayscha und Safwan während der Razwat al-Mustalaq im 6. Jahr nach der Hijra,

@Maity

Was bedeuten müsste, dass viele aktuelle Gelehrte aus irgendeinem anderen Grund (vielleicht uns unbekannte Hadithe?) der Ansicht sind, dass das nicht nur für Juden damals galt.

Gedankenspiele:

Vielleicht, weil Mohammed ja ein Vorbild laut Koran sein soll und vieles was er sagte nicht im Koran steht, es ihn aber trotzdem ergänzt (5 Säulen, 5 Gebetszeiten, genaue Art des Betens, usw) und so dann eben auch im Falle des Ehebruchs.

Vielleicht, weil er es "die Gesetze Allahs" nannte und Allah ihm anderslautende Verse dazu noch davor offenbart hätte, er also Mohammed dadurch vom Töten abgehalten hätte, wenn töten nach islamischer Ansicht verboten wäre.

Hatte grad noch einen 3. Gedanken, der ist mir beim Schreiben aber entfallen und ich komm nicht mehr drauf :(

Muss die Fatwas nochmal raussuchen, bin aber der Meinung als Begründung wurde nur dieser Hadith genannt, nicht warum er anderes festlegt als der Koran und trotzdem gilt. Bei der Fatwa zu den 5 Gebetszeiten wurden auch nur Hadithe genannt, nicht aber warum nicht nur die 3 Gebetszeiten aus dem Koran gelten (wie bei Schiiten).