Scheidung nach fremdgehen

8 Antworten

Als Verheiratete habt Ihr "normalerweise" das gemeinsame Sorgerecht für das Kind und somit also auch beide (noch) das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Tochter.
Solltet Ihr Euch nicht selbst einigen können, beim wem das Kind zukünftig leben wird, könntest Du beim Familiengericht beantragen, das ABR auf Dich allein zu übertragen...

Allerdings steht bei der Entscheidung das Wohl des Kindes im Vordergrund (beim wem kann es besser betreut werden etc...) und nicht die Willensbekundungen der Eltern.

Falls die Frau das alleinige Sorgerecht hat (wenn Kind vor Eheschließung geboren etc...), kannst Du das gemeinsame Sorgerecht einfordern...

Erstmal tief durchatmen und dann die Sache so angehen, dass die kleine möglichst nichts von den jetzt sicherlich kommenden Streitereien mitbekommt. Einfach wird es für dich nicht werden. Du solltest dir einen Rechtsanwalt nehmen um deine Forderungen durchzusetzen. Rechne aber nicht gleich mit dem vollen Sorgerecht.

Die Schuldfrage bei einer Scheidung wurde schon vor vielen Jahren abgeschafft.

Aber natürlich kann auch der Vater das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für sein Kind beantragen. Der Seitensprung spielt für die Entscheidung wo das Kind zukünftig leben soll aber keine Rolle.

Erstens ist es euer Kind. Es hat Vater und Mutter!

Zerrt nicht an eurer Tochter herum, sondern setzt euch zusammen und klärt ab, wer, wann die Kleine bei sich hat.

Es ist traurig, was mit euch passiert ist. Aber lasst das Kind nicht darunter leiden, okay.

Ich wünsche euch die Einsicht, dass ihr Eltern seid und bleibt!

Ob deine Schwiegermutter hinter Dir steht oder ob Dich Deine Frau betrogen hat, spielt keine Rolle.

Wer kümmert sich denn in der Hauptsache ums Kind? Du?

Dann ganz fix zum Anwalt und einen Eilantrag aufs Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen.

Wenn Du Dich nicht in der Hauptsache kümmerst, dann ist davon auszugehen, dass die Mutter das ABR erhält.