knast (scheidung)

6 Antworten

Egal ob Knast oder nicht. Jeder  Betroffene  m u ß angehört werden; Art. 103 Grundgesetz.

Das Gericht wird dich zum Termin vorführen lassen  bzw. durch das Gericht am Ort der JVA anhören, wenn es sich um eine normale Scheidung handelt. Ist  diese jedoch umfangreicher und es sind mehrere Sachen strittig (Unterhalt, Güterrecht etc.) dann wird dich das Gericht auf alle Fälle zum Scheidungstermin vorführen lassen.  

Nachdem evtl. auch noch der Versorgungsausgleich zu machen ist, würde ich Dir raten, einen Anwalt zu nehmen. Den bekommst Du auf Prozesskostenhilfe.

Bis es zu einem Scheidungstermin kommt, dauert dies ca. 6 - 8 Monate. Das ist abhängig davon, ob ihr den Versorgungsausgleich macht und ob Lücken im Versicherungsverlauf besehen.  sobald die Rentenauskünfte vorliegen, kann das Familiengericht die Scheidung machen.

Über Deinen Namen bestimmst nur Du allein - und sonst niemand.

Hallo, ob du deinen Namen änderst entscheidest du . Alles andere geht schon , ohne dich (dauert lange) wenn es triftige Gründe gibt.

Also wenn du im "Knast" sitzt, dann sitzt du eine Freiheitsstrafe ab und keine "aus dem Leben Ausgrenzungsstrafe" Von daher glaube ich, dass du trotzdem zu Gerichtsterminen geladen sein musst.

Sollte aber die Freiheitsstrafe mit der Scheidung zusammen hängen, dann wird eine Ladung sicher nicht nötig sein.

Aber ich bin kein Experte und kann nur vermuten.

Es gibt auch eine Härtefallscheidung - da wirst du nicht einmal vorgeladen!

am bestan garnicht heiraten kostet nur geld und macht probleme :P