Scheibe in der Schule beschädigt, wer haftet?

4 Antworten

Hallo,

Eltern haften nicht grundsätzlich für ihre Kinder.

Vielmehr kommt es erstens immer darauf an, ob du deine Aufsichtspflicht verletzt hast.
Da die Beschädigung in der Scheibe in der Schulzeit während der Pause geschehen ist, kann man dir das wohl kaum vorwerfen; wofür gibt es denn sonst eine Hof-/Pausenaufsicht?

Ansonsten würde wohl im Einzelfall danach entschieden, inwieweit das Kind einsichtsfähig war, ob es also erkennen konnte, dass das mit dem Stein keine so tolle Idee war.
Da kann man dann im Zweifel auch mit dem erhöhten Förderbedarf argumentieren.

Hat die Schule denn schon zu erkennen gegeben, dass du für den Schaden haften sollst?
Wenn nicht, würde ich erstmal gar nichts tun, bestenfalls lassen die die Scheibe auch eben auswechseln und du hörst nie wieder etwas davon.
Wenn sie natürlich Ansprüche anmelden, würde ich mal mit der Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Schule argumentieren.

Ich denke, das fällt in den Haftbereich der Schule, denn die Lehrer hatten ja zu diesem Zeitpunkt auch die Aufsichtspflicht und ein 10-jähriger kann dafür nicht haftbar gemacht werden.

Ich verstehe nicht, warum die Eltern haften sollten?!

Aus meiner Zeit als Grundschulrektor wurde so verfahren: Die Eltern haften für Schäden von Kindern. Eine Haftpflichtversicherung gehört zum Grundbestandteil von Familien. Wenn keine derartige Versicherung vorlag, hat die Schule den Schaden aus dem Bauetat bezahhlt, weil unser Schulträger ebenfalls keine derartige Versicherung hat (zu hohe Prämien).

Leider müssen sie die Kosten übernehmen weil sie keine Haftpflichtversicherung haben..Aber reden sie am besten mit dem Direktor, könnte auch sein das dass die Schule übernimmt..aber bei einer Fensterscheibe denk ich eher nicht..:(