Schadensregulierung der R&V eine Zerreißprobe für Geschädigte

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo du beast1960,

da gibt es eine ganz einfache, aber professionelle Lösung: Ich geh' mal davon aus dass du dein "Heiligs Blechle" reparieren lassen willst! Dann geh' bitte in deine Vertragswerkstatt bzw. deine Kundendienstwerkstatt und lass die Schadensregulierung abtreten an deine Werkstatt! Die haben fast täglich mit Unfallschäden zu tun und können einem Laien in dieser Sache bestimmt weiterhelfen! Viel Glück u. Erfolg dazu wünscht dir siola!

beast1960 
Fragesteller
 28.07.2012, 14:31

Vielen Dank für deine Antwort. Meine Werkstatt riet mir ja, über Kostenvoranschlag direkt mit dem Versicherer abzurechnen. :-(

siola55  23.08.2012, 17:31
@beast1960

Danke für den Stern, liebes beast1960 ;-)

beast1960 
Fragesteller
 11.09.2012, 17:52
@siola55

Bitte, bitte, der Stern war ja auch verdient. Trotz Rechtsanwalt, einer Koryphäe im Versicherungsrecht, spielt die R+V weiterhin auf Zeit.Trotz des Ärgernisses entwickelt sich das ganze Prozedere zu einem Schmunzelstück. Die R+V praktiziert eine Hinhaltetechnik, die ihresgleichen sucht. Man kann als Autofahrer nur beten,niemals zum Geschädigten dieser Versicherung zu werden. Es bedarf Nerven, Durchhaltevermögen und eines guten RA, um ihnen die Stirn zu bieten. In diesem Sinne: Sitzen wir das Spielchen aus.;-)

Im Moment sind die Sachbearbeiter massiv überlastet, denn in den letzten Wochen gab es Tausende Hagelschäden in Deutschland, die auch abgearbeitet werden müssen.

Du kannst Dir viel Stress ersparen, wenn Du nicht nach Gutachten fiktiv abrechnen lässt (in dem Fall würde ja auch die Mehrwertsteuer nicht ausbezahlt werden), sondern Dein Auto nach Gutachten in der Werkstatt reparieren lässt. Du kannst der Werkstatt dann eine Abtretungserklärung unterzeichnen, und die Werkstatt rechnet dann direkt mit der Versicherung ab. Es steht Dir natürlich frei, auf eine Lackierung der Stoßstange zu verzichten - das wirkt schadenmindernd und hilft, die Beiträge stabil zu halten.

Gibt eine Schiedsstelle - vielleicht rufst du dort mal an.

beast1960 
Fragesteller
 11.09.2012, 17:59

Danke für den Hinweis. Diese Schiedsstelle hätte ich auch kontaktiert,sofern ich keinen Anwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragt hätte.

Gerade weil es sich um einen Bagatellschaden handelt, hat der Schadenssachbearbeiter Zeit. Wenn das Fahrzeug fahrtüchtig ist, ist ja keine Eile geboten. Anders wäre es, wenn Nutzungsausfallentschädigung anfiele.

Nach Gutachten abrechnen, hört sich schnell an, wie "möglichst viel Geld mit nehmen" und dann den Schaden so belassen.

beast1960 
Fragesteller
 28.07.2012, 14:29

Danke für die Antwort. Meine Werkstatr gab mir den Tipp,über Gutachten abzurechnen,denn es wäre müßig,die Lackspuren an der Stoßstange neu zu lackieren.Nötige reparaturen,wie Austausch des Scheinwerfers werden aus der Regulierungs-Summe gezahlt. Ergo strifft die Aussage,möglichst viel Geld mitzunehmen,nicht zu. Meine Frage betraf auch explizit die benannte versicherung,denn diese steht ja zweifelsohne in dem Ruf, permanent berechtigte Forderungen unnötig lange zu verzögern u.m.

DerHans  28.07.2012, 16:35
@beast1960

Dann hast du es doch auch nicht so eilig. Das Geld für die wirklich notwendigen Raparaturen musst du dann eben vorstrecken. Die Werkstatt muss nur dokumentieren, was tatsächlich gemacht wurde,