Schadensersatz von Kunden einfordern?

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Sie kann ihre "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" so formulieren, dass im Falle einer Absage und ausbleibender Ersatzkundschaft die Kundin eine Entschädigung zahlen muss. Dann muss sie die Kundin vor der Terminvereinbarung extra darauf hinweisen. Absagefrist ist noch von Bedeutung und die Festlegung des Entschädigungssatzes. - Es ist allerdings nicht üblich bei Friseuren, Nagelstudios oder Kosmetikstudios oder Restaurants (bei Tischbestellungen). Ob die Kundin dann einen Termin vereinbaren will, bleibt halt abzuwarten. Außerdem wäre es bei neuen Kunden notwendig - den vollen Namen und die Anschrift in eine Kartei aufzunehmen, damit die Forderung auch zugestellt werden kann. Möglicherweise bringt es insgesamt nicht viel, weil Kundschaft dadurch vergrault wird.

Das ist keine Gute Idee, zunächst einmal solltet ihr überlegen eine Liste von Kunden zu führen bei denen das mehrmals passiert ist, diesen Kunden würde ich dann einfach keinen Termin mehr geben. Wenn du den Rechnungsbetrag in Rechnung stellen willst musst du das deinem Kunden schon bei der Terminabsprache sagen das wenn sie verspätet Absagen du den Betrag in Rechnung stellst, nur solltest du dann auch gleich überlegen wie weit du gehen willst um dein Geld zu bekommen. Bei einem Mahnbescheid solltest du beweisen können das der Kunde es war der den Termin vereinbart hat.

Hallo Zusammen !

Und oha!, danke für die schnellen Rückmeldungen und vielen Anregungen :)

Natürlich haben wir uns schon über das meiste Gedanken gemacht.

Auch mein erster Gedanke war es, das sie "ihrem Image" damit nur Schadet und die Kunden gar nicht mehr wiederkommen.

Doch es ist in der Tat so, das es nicht an Ihr liegt, das Ihre Kunden einfach wegbleiben. Sie ist sehr ordentlich und sauber und genießt einen sehr guten Ruf. Daher möchten auch alle zu Ihr. Viele scheinen es doch irgendwie einfach nicht ernst zu nehmen. Es ist "tatsächlich" so das sie in der Zeit wo sie sitzengelassen wird, andere Kunden behandeln könnte und auf diese Kunden getrost verzichten kann.

Für mich wäre hier nun folgendes wichtig zu Wissen:
Wäre ein Anspruch auf Entschädigung in dem Fall dann also verbindlich, wenn die Sachlage in den AGB´s schriftlich mit aufgenommen wird - zusätzlich ergänzend ausschließlich telefonisch nochmal mitgeteilt wird? Reicht das rechtlich gesehen aus um eine Summe X einfordern zu können ??

Kommt mir ein bisschen dünn vor, muss man soetwas nicht auch - im schlimmsten Fall vor Gericht - schriftlich vorweisen können ??

Ich möchte sie auch von der "ganzen Rechnungssumme" runterholen. 25% vom Rechnungswert wäre doch ein akzeptables Andenken? Gruß und Dankd die MM

Drachentoeter  01.07.2010, 20:49

Nur in den AGB reicht es nicht, den es ist ein zentraler Vertragsbestandteil, du musst bei jeder Terminvereinbarung darauf hinweisen, und solltest auch eine Betrag nennen den du forderst, der sollte aber schon ein gutes Stück unter den Preis liegen der für deine Dienstleistung zu zahlen ist, den du hast ja auch Kosten die nicht anfallen wenn der Kunde nicht kommt. Du hast mit deiner Befürchtung das eine Telefonische Vereinbarung schlecht beweisbar ist recht, erschwerend kommt hinzu das es auch Witzbolde geben könnte die unter falschen Namen eine Termin vereinbaren. Vor Gericht würde ich mit solchen Forderungen eher nicht gehen, oft reicht ja auch schon der Hinweis auf Regress Forderungen. Ich möchte dich noch auf eine Fußangel hinweisen du darfst deine Kunden nicht übervorteilen, das heißt du müsstest auch bereit sein wenn du eine Termin absagst ebenfalls Schadenersatz zu leisten. Du solltest einen Anwalt konsultieren das Thema ist komplizierter als es scheint.

Da hat sie im Grunde keine Chance, weil der Kunde ja für die Dienstleistung bezahlt und wenn keine Erbracht wird, was soll sie berechnen. Der "Verdienstausfall" müßte erstmal bewiesen werden und um ehrlich zu sein, damit macht man sich auch keine Freunde. Ich würde mir eher mal Gedanken machen, WARUM die Leute immer wieder abspringen...ist ja nicht "normal", oder?

Hallo, das Problem hatte ich früher auch, ganz besonders in der Sommerzeit. Ich bin dann hingegangen und habe mir eine kleine Schiefertafel beschrieben, auf der steht, daß ich im Falle eines nicht fristgerecht (24h) abgesagten Termins, diesen mit einem bestimmten Betrag ....? (den muß sich jeder selber errechnen) in Rechnung stelle. Das alleine hat ausgereicht, um diese blöden Terminausfälle stark zu reduzieren.