Innergemeinschaftliche Lieferungen, wann ist die Rechnung ohne Steuern?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn die Rechnung an den deutschen Kunden geht, dann mußt Du die in D übliche Umsatzsteuer ausweisen und dann auch ans Finanzamt abführen. Für die Lieferung an eine abweichende Lieferadresse kannst Du von Deinem Kunden, an den Du auch die Rechnung stellst, die zusätzlichen Versandkosten plus Umsatzsteuer berechnen. In diesem Fall geht es nicht ohne Umsatzsteuer. Ausserdem ist das auch bei Auslandsgeschäften fast gänzlich unmöglich, denn auch dort wird Umsatzsteuer verlangt, die Du dann ebenso abführen mußt.

Knackpunkt ist vor allem der richtig Ausweis der Umsatzsteuer auf der Rechnung. Dieser richtet sich nach Art des Käufers und Zielland der Lieferung.

Bei Kunden in Deutschland sind grundsätzlich alle Lieferungen umsatzsteuerpflichtig. Bei ausländischen Kunden ist eine Unterteilung vorzunehmen:

Auf der einen Seite müssen die Kunden im Gemeinschaftsgebiet der EU und auf der anderen Seite Kunden im Ausland unterschieden werden.

Betrachtet man zunächst Kunden im Gemeinschaftsgebiet der EU, z.B. Italien, so handelt es sich bei Lieferungen an Unternehmen in diesen Ländern um eine innergemeinschaftliche Lieferung. Bei einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.) des Empfängers erfolgt die Lieferung und damit auch die Rechnungsstellung grundsätzlich ohne Ausweis der Umsatzsteuer. Die USt.-IdNr. für deutsche Händler wird auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Hier kann auch eine erhaltene USt.-IdNr. auf ihre Gültigkeit geprüft werden.

carina2407 
Fragesteller
 16.12.2009, 11:53

Das Problem ist ja, dass unser Kunde in Deutschland sitzt. Wir aber für ihn die Lieferung nach Italien übernehmen. Ihm die Versandkosten dann die Versandkosten in Rechnung stellen. (Also unserem deutschen Kunden).. Also habe ich es jetzt so verstanden, dass es in dem Fall umsatzsteuerpflichtig ist?! Ist das korrekt?

Chianti  16.12.2009, 11:59
@carina2407

du hast doch bereits die hilfreichste antwort "auserkoren" .. dann machs doch auch wie dort beschrieben ;-) <smile>

Die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung, die Fracht ist somit steuerfrei.

Da hilft der Steuerberater.