Schadenersatz mit USt oder ohne?
Wir haben von einem Lieferanten eine Sendung bekommen die beim Transport beschädigt wurde. Da die Ware dringend an unseren Kunden weiterverschickt werden musste und speziell für uns angefertigt wurde war ein Ersatz so schnell nicht möglich. Daraufhin haben wir den beschädigten Artikel, zerlegt, repariert, grundiert und lackiert, wieder zusammen gebaut und eine Funktionsprüfung durchgeführt. Den Arbeitsaufwand für die Reparatur haben wir per Kostenvoranschlag dem Transporteur (Schaden wurde von deren Subunternehmer verursacht) eingereicht. Diese meinen jetzt wir sollen die Rechnung ohne MwSt. berechnen. Da wir aber eine Leistung erbracht haben und für die Arbeitszeit und die verwendeten Materialien ja auch MwSt. gezahlt haben, kommt mir das nicht ganz korrekt vor.
Wie ist das in diesem Fall? Können wir MwSt. berechnen oder nicht?
3 Antworten
kommt drauf an, Sitz des Lieferanten im EU-Ausland - keine Mwst - man braucht aber die ID-Nummer vom FA
Nein hat damit nichts zu tun.
Nein, Lieferant und Spedition haben Ihren Sitz in Deutschland
das ist umsatzsteuerrechtlich ein "unechter" Schadenersatz.
Durch den Informationsaustausch und die Einigung im Rahmen der Reklamation werdet Ihr beauftragt die Reparatur durchzuführen und als Gegenleistung werden die entstandenen Kosten vom Transportunternehmen bezahlt.
Es findet also ein Leistungsaustausch statt; daher umsatzsteuerpflichtig.
Da ihr direkt der Geschädigte seit, ist dies eine Schadenersatzforderung gegenüber dem Beförderer - ob ihr nun repariert oder was auch immer spielt für den Schädiger keine Rolle. Es ist ebenso unbedeutend für Euch ob Ihr beim Einkauf Vorsteuer gezahlt habt. Diese verrechnet ihr ja unabhängig von diesem Geschäftsvorfall.
Ergo: die Rechnung ist ohne Umsatzsteuer auszustellen.
(man vermerkt dann am Besten auf der Rechnung, dass es sich um eine steuerfreie Leistung wegen Schadenersatz handelt)