Schadensersatz neben der Leistung für verspätete Leistung erst nach Eintritt des Verzugs?

2 Antworten

Frage 1:

§ 280 I, 241 II BGB ist auch ein Schadenersatz neben der Leistung. Dieser ist hier einschlägig, da der Schaden nicht aus der verspäteten Leistung entsteht.

Allerdings handelt es sich bei den ersten Fahrtkosten nicht um einen Schaden, da diese sowieso angefallen wären, auch wenn das Auto übergeben worden wäre.

Frage 2:

Dein Antwort ist hier korrekt. Die Verschuldensvermutung kann widerlegt werden, daher gibt es in dem Fall keinen Schadenersatz.

ben911 
Fragesteller
 09.04.2021, 23:23

Danke! Die Argumentation zum ersten Fall leuchtet ein. Werden die Fahrtkosten zum Schaden, wenn die Hauptpflicht an einem zweiten Termin erfüllt wird, zu dem A wieder 500km fahren muss?

AnglerAut  09.04.2021, 23:24
@ben911

Korrekt. Die wiederholten Fahrtkosten sind der Schaden, den man hier geltend machen kann.

erstes Beispiel müsste über 280 I direkt gelöst werden. 286 klappt in deinen Beispiel wohl aber auch, müsste aber auch da mal in einen Kommentar gucken.

zweites Beispiel müsste über 311a gelöst werden und dann neben der Leistung wohl -, wegen II. Aber bin mir gerade nicht sicher

AnglerAut  09.04.2021, 23:21

§ 311a ist nicht einschlägig, da die Sache bei Vertragsschluss noch in Ordnung war.

nanfxD  10.04.2021, 00:21
@AnglerAut

Ach stimmt Habs falsch verstanden