IMMER Nachfrist setzen bevor Schadensersatz?
Wir haben gerade das Thema Nicht-rechtzeitig-Lieferung in der Berufsschule. Ich verstehe das ganze auch soweit, aber eine Sache verstehe ich nicht:
"Bevor der Käufer vom Verkäufer Schadensersatz verlangen kann, muss er ihm noch eine letzte Frist zur Lieferung (Nachfrist) setzen." = richtig?
Auch, wenn es sich um einen Fixkauf handelt, bei dem man ja eigentlich keine Mahnung mit Nachfrist setzen muss?
Danke für jede Hilfe! :)
4 Antworten
Nein, man muss nicht in jedem Fall eine Nachfrist setzen. Bestellt zum Beispiel ein Brautpaar beim Floristen einen Blumenstrauß, welcher eine halbe Stunde vor dem Termin geliefert werden soll, muss das Brautpaar keine Nachfrist von zum Beispiel 2 Stunden setzen. Das macht dann nämlich keinen Sinn.
Das Brautpaar würde dann bestenfalls andere in Frage kommende Floristen anrufen und nachfragen, ob ein passender Strauß sofort lieferbar ist. Im Zweifel können dann Mehrkosten in Rechnung gestellt werden.
Wenn im Vertrag als Leistungszeit ein unmittelbar oder mittelbar ein bestimmter Kalendertag festgelegt ist, dann tritt der Lieferverzug sofort ein auch ohne Mahnung. Und damit kann Schadenersatz verlangt werden, es sei denn man beendet den Vertrag und es kommt zum Deckungskauf.
Und bei dem Blumenstraußbeispiel oder dem Hochzeitsfotographen der erst am nächsten Tag kommt, tritt der Verzug nach § 286 Abs. 2 Nr. 4 sofort ein.
§§ 276 und 286 BGB beachten
Nachtrag: Auch nach § 323 BGB gibt es Ausnahmen die eine Frist entbehren.
Man muss ihm eben eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen, damit der Verkäufer nochmal die Möglichkeit der Lieferung hat. Quasi als "letzte Mahnung"
LG ~TheMentalist
Ich kann doch mit Dir einen Vertrag vereinbaren in dem wir beide klar regeln, dass Du mir bis zum 15.06.2016 zwei Kisten Bier lieferst und ich Dir bis zum 30.06.2016 dafür 10.- € überweise.
Dann kommst Du automatisch in Lieferverzug, wenn Du das Datum ignorierst. (§§ 276 u. 286 BGB).
Wenn ich das Bier am 15.06. zum Grillen Abends brauche, bringt es mir nichts mehr, wenn Du damit am 16.06. ankommst.
In der Schule habe ich das so verstanden, wie du es sagst: Wenn etwas bestellt wird, es jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt noch nicht angekommen ist, setzt man eine Frist (hierbei üblich: 10-14 Tage, hieß es). Erst wenn diese ebenfalls überschritten wird, kann man sein Geld zurückverlangen.
LG
In der Regel richtig, es gibt aber einige Ausnahmen, sonst könnte ich mir Termine in Verträgen gleich sparen.