Schadensersatz bei kaputter Hose?

7 Antworten

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Hier gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob und wie die Eltern haften. Meine Aussage war: Eltern haften. Andere schreiben, Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dazu folgendes:

Die Aufsichtspflicht erfüllt generell zwei Schutzzwecke: 1. Schutz der Minderjährigen vor Schäden aller Art, die ihnen durch sie selbst oder durch Dritte entstehen können, 2. Schutz außenstehender Dritter vor Schäden, die diesen von den Kindern zugefügt werden können. Verletzen Eltern ihre Aufsichtspflicht so kann die weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen. Daher ist für Familien eine Privathaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen.

Die Aufsichtspflicht ist unter anderem abhängig vom Alter des Kindes, seinem früheren Verhalten in ähnlichen Situationen, aber auch von den jeweiligen Umständen, das heißt: Die Beurteilung der Situation hängt immer vom Einzelfall ab.

Eltern können sich nur dann vor der Haftung schützen, wenn sie nachweisen können, dass sie ihrer Aufsichtspflicht genügt haben. (Achtung: Die Beweislast liegt auf Seiten der Eltern)

Kinder und Jugendliche haften nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • 0-7 Jahre: nicht deliktfähig, d.h. keine eigene Haftung
  • 0-10: keine eigene Haftum im motorisierten / fließenden Straßenverkehr (außer bei Vorsatz)
  • ab 7/10 bis 18 Jahre: bedingt deliktfähig, d.h. eigene Haftung nur, wenn der Minderjährige aufgrund seines Alters, seiner Reife selbst verantwortlich gemacht werden kann.

Wenn du die Quittung nicht mehr hast, dann schreib einen Eigenbeleg. Normalerweise ist so etwas kein Problem, kann man auch mal beim Finanzamt machen. Es werden ja keine Unsummen sein - schreib einfach: "Eigenbeleg: Hose (Marke), Größe, Farbe, Kaufpreis (EUR), vielleicht noch das ungefähre Kaufdatum." Alles schön formatieren und unterschreiben, fertig.

Hast du noch die Rechnung über den Reitunterricht? Oder kannst du dir eine ausstellen lassen, aus der hervorgeht, wieviel diese zwei Stunden gekostet haben? Die würde ich den Eltern des Bösewichts auch geben.

Ein ärztliches Attest könnte dabei nicht schaden, aus dem hervorgeht, dass eure Tochter von ... bis ... keinen Sport machen konnte und daher auch die Reitstunden nicht wahrnehmen konnte.

Das mit der Haftpflicht können die Eltern vergessen, da diese bei Vorsatz sowieso nicht leistet.

Dein Anspruchsgegner ist erstmal der Schädiger selbst, mit einer Versicherung musst Du Dich nicht auseinandersetzen.

Einfach den Schaden beziffern (eine Quittung musst Du nicht liefern), zu Papier bringen (auch die ausgefallene Stunde) und ggf. Heilbehandlungskosten. Zahlungsfrist für den Forderungsausgleich nennen (z.B. 2 Wochen) nicht vergessen!

Bist Du im Ernstfall willens zu klagen?

JudithAlbert 
Fragesteller
 17.12.2013, 09:42

Nein soweit will ich es nicht kommen lassen.

WetWilly  17.12.2013, 09:53
@JudithAlbert

Lasse Dich nicht in eine Auseinandersetzung mit der Versicherung drängen. Dein Anspruchsgegner ist der Schädiger, an diesen richtest Du allen Schriftverkehr (auch nicht an die Eltern).

Ich hoffe, der Schädiger ist 14 oder älter...?

Eine Haftpflicht-Versicherung zahlt nicht bei mutwilliger Beschädigung. Die Eltern des "Täters" sind schlau. Sie melden das Ganze ihrer Versicherung, und ab sofort musst du dich mit deren Versicherung herumschlagen. Und sie sind fein raus.

Das Verlangen einer Quittung der alten Hose ist natürlich Schwachsinn, weil niemand privat verpflichtet ist, Quittungen aufzubewahren. Dass eine Hose gekauft wurde, und diese jetzt beschädigt ist, ist unstrittig. Eine Reparatur der Hose ist unzumutbar. Also muss eine neue gekauft werden. Die kannst du kaufen, und schon hast du eine Quittung.

Ich würde alles auflisten:

  1. Schadenersatz für notwendigen Neukauf
  2. Schmerzensgeld (würde aber einen Gang zum Arzt voraussetzen)
  3. Kosten für den Reitunterricht

Das alles würde ich den Eltern schicken, mit der Bitte um Kostenübernahme, nicht direkt der Versicherung. Sollen die das doch weiterleiten.

WetWilly  17.12.2013, 09:50

Wichtige Einschränkung: nicht den Eltern, sondern dem Schädiger! Denn Eltern haften nicht für Ihre Kinder!

Wenn es eine alte Hose gewesen ist, die da kaputt gerissen wurde, bekommt ihr sowieso nur den Zeitwert, das dürfte um 10 Euro sein, je nach Hose. Wenn sie nicht richtig gehen konnte, hättet ihr das beim Arzt dokumentieren lassen müssen, dann hättet ihr möglicherweise Schmerzensgeld bekommen können. Meine Idee ist, daraus gar kein Drama zu machen und sich gütlich zu einigen, zum Beispiel indem der Täter die ausgefallene Stunde bezahlt - ihr könnt euch aber auch etwas Kreatives einfallen lassen für den Täter-Opfer-Ausgleich.