schadenersatz bei zu unrechter Kontopfändung

3 Antworten

Hallo asko17,

um das ganze nachvollziehbar beurteilen zu können, rollen wir den Fall nochmal von neuem auf.

  1. Ihre Ex hat in einem Verfahren gegen Sie einen Vergleich mit Ihnen vor dem Oberlandesgericht über die Unterhaltszahlung geschlossen. Ihre Ex hat demnach eine Vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs erhalten.
  2. Sie sind der Zahlung jeden Monat nachgekommen, müssen das ganze jedoch laut Vergleich des Oberlandesgerichts mit der Unterhaltsvorschusskasse abrechnen, weshalb sich die Zahlung fortwährend verzögert.
  3. Da Ihre Ex dieser Umstand nicht weiter interessiert, hat Sie mithilfe der vollstreckbaren Ausfertigung, siehe Nr. 1, erwirkt, dass ein Kontopfändungs- und Überweisungsbeschluss ergangen ist.
  4. Ihr gesamtes Einkommen, sowie restliches Guthaben auf Ihrem Konto wurde gepfändet, da Sie ein allgemeines Gehalts- und kein Pfändungsschutzkonto besitzen, dieses jedoch notwendig wäre, damit Ihnen Ihr Einkommen bis zur Pfändungsfreigrenze zur Verfügung steht.
  5. Sie haben seit 2 Wochen kein Geld mehr, Sie haben dadurch keine Möglichkeit vernünftig Ihr Leben zu bestreiten, wie Sie sie zuvor hatten, durch Ihre Ex sind bei Ihnen diverse Unkosten entstanden. Fahrtkosten, Gebühren, Zeitaufwand um nur einige zu nennen. Hierfür verlangen Sie Schadensersatz.

Dies ist so unmöglich zutreffend. Ihre Ex hat Unterhaltsansprüche gegen Sie. Dies ist unbestreitbar. Denkbare Vorstellung wäre höchstens folgende:

Ihre Ex ist berechtigt, von Ihnen Unterhalt einzufordern. Sie haben den Unterhalt jedoch nicht oder nicht immer pünktlich/vollständig gezahlt.

Daher ist die Unterhaltsvorschusskasse an Ihrer Stelle eingesprungen, um den Unterhalt für das Kind zu sichern.

Die Unterhaltsvorschusskasse hat von Ihnen nun gefordert, die an das Kind gezahlten Beträge seitens dieser an diese zu entrichten. Dieser Forderung sind Sie nicht oder nicht vollständig nachgekommen, weshalb die Unterhaltsvorschusskasse einen Titel gegen Sie Vor Gericht erwirkt hat.

Nun haben Sie scheinbar weiterhin ignoriert, dass Sie der Zahlungsaufforderung folge leisten müssen und somit wurde Ihr Konto mit oben genanntem Kontopfändungs- und Überweisungsbeschluss gepfändet.

Dies erklärt jedoch weiterhin nicht, wie es dazu kommt, dass Ihnen Ihr gesamtes Einkommen bzw. Kontoguthaben nicht zur Verfügung steht, sofern tatsächlich lediglich die geringe Schuld von 255,- € besteht.

In diesem Fall wäre es jedoch nicht möglich, von jemandem den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen, da er eigens verschuldet worden wäre.

Daher kann Ihnen an dieser Stelle auch nicht wirklich weitergeholfen werden, wenn Sie die komplette Situation nicht verständlich und Wahrheitsgemäß schildern können.

Rechtsanwaltlicher Beistand sollte so schnell als möglich bei gezogen werden.

Ich hoffe Ihnen vorerst dennoch einen rechtlichen Überblick gegeben haben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

AnonJura

asko17 
Fragesteller
 02.09.2013, 14:02

hallo AnonJura danke für deine antwort,

am 01.02.2013 wurde der vergleich geschlossen und ab dem tag zahle ich pünklich mit dauerauftrag den unterhalt, es geht um den rückständigenunterhalt für januar 2013 und dezember 2012. da ich nicht genau nachvollziehen kann was sie in der zeit von der unterhaltsvorschusskasse bekommen hat,habe ich mich an den vergleich gehalten und noch nicht gezahlt.

die unterhaltsvorschusskasse hat mir bis heute drei unterschiedliche berechnungen geschickt, die alle drei nicht dem vergleich entsprechen. habe dienstaufsichtsbeschwerd eingelegt und warte bis heute auf antwor (bin auf die warte bank geschopen worden, melden sie sich nicht mehr, wir melden uns),

darüber habe ich ihren anwalt informiert der meint nun aber eine abrechnung mit leistungsträgern ist nicht nötig, obwohl er bei dem beschlie0en des vergleich ausdrücklich zugestimmt hat, das erst mit dem leistungsträger abrechnet werden soll. auf meie anfrage bei meiner ex nach bekommenen zahlungen von leistungsträger, welche sie laut vergleich offen zu legen hat, habe ich ein vorläufiges zahlungsverbot auf mein konto bekommen.

L.G

AnonJura  03.09.2013, 16:58
@asko17

Hallo asko17,

Ihren Ausführungen nach halten sowohl die Unterhaltsanspruchsberechtigte, als auch der Anwalt dieser nicht an den Vergleich des OLG.

Sie haben also allein durch die bloße Nachfrage bei Ihrer Ex, in welcher Höhe bisher Zahlungen vom Leistungsträger bei Ihr eingegangen sind, welches laut dem Vergleich vor dem OLG Ihr gutes Recht ist, ein vorläufiges Zahlungsverbot für Ihr Konto erhalten?

Wer hat dies beantragt? Wer hat dies veranlasst? Haben Sie einen Beschluss oder ein sonstiges Schreiben dazu erhalten?

Mit freundlichen Grüßen

AnonJura

Da ja Deine Ex nicht so einfach Dein Konto sperren kann, muss es davor ja irgendwas gegeben haben: also Klage, Vollstreckungsbescheid oder irgendwas in der Art. Wie ist das ganze abgelaufen? Kannst Du nachweisen, dass die Vollstreckung "zu unrecht" war?

asko17 
Fragesteller
 01.09.2013, 14:02

vergleich vom OLG an dem ich mich aber halte und den unterhalt zahle, es steht noch 255.-€ rückständiger unterhalt aus den ich aber erst mit der unterhaltsvorschusskasse abrechnen muss, laut vergleich OLG, dies intresiert meine ex aber nicht, so habe ich seit über 2 wochen kein geld mehr meine verpflichtungen werden nicht erfüllt esse nur noch nudeln kein geld für benzin unw.

SaVer79  01.09.2013, 14:08
@asko17

Der Sachverhalt ist immer noch vollkommen unverständlich. Es muss doch eine Grundlage für die Sperrung geben....Ich verstehe auch nicht, warum Du hier irgendwas mit der Unterhaltsvorschusskasse abrechnen musst....?

asko17 
Fragesteller
 01.09.2013, 14:17
@SaVer79

durch den vergleich hat sie einen Titel gegen mich das reicht den gerichtsvollziieher ohne zu prüfen, sie hat leistungen von der Unterhaltsvorschusskasse bekommen die vor der zahlung des rüchständigen unterhalts an sie mit dieser abgerechnet werden muss

Deine Ex, nimm dir einen Anwalt. Die Kosten für den Anwalt kannst du ebenfalls bei ihr geltend machen.

asko17 
Fragesteller
 01.09.2013, 14:29

und wie sieht es mit schadenersatz, fahrtkosten, gebühren, zeitauffand, unkosten und worauf kann ich mich berufen