Hilfe! Kontopfändung von Easy Cash, Monika Mumm

6 Antworten

Kontopfändungen (Sperren) ohne Vollstreckungstitel sind hochgradig illegal, aber offenbar möglich!

Sie waren bislang eine Spezialität einzelner, unseriöser Inkassofirmen. Wäre interessant zu wissen, wenn in diesem bislang zumindest als halbwegs seriös geltenden Zusammenhang sowas stattfinden würde - einen etwas schlechten Ruf hatte Easycash ja schon mit Datenhandel von EC-Kartenzahlungen bekommen.

http://www.antispam-ev.de/wiki/Zahlungsverbot_-_Kontosperrung_durch_Inkassob%C3%BCro_-_illegale_Vorpf%C3%A4ndungen

Theoretisch geht es über die sogenannte Vorpfändung nach §845 ZPO, d.h. nach Erwirken eines vollstrreckbaren Titels kann ein Gläubiger z.B. Banken auffordern, dem Schuldner nichts mehr auszuzahlen und diese Aufforderung per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Unter diesen Voraussetzungen hat so eine Aufforderung tatsächlich Gesetzeskraft.

Es wird aber weder vom Gerichtsvollzieher auf einen vorhandenen Titel geprüft (weil Eilmaßnahme, um Schuldner am Geldverschieben zu hindern), noch muss eine besondere Form eingehalten werden, d.h., es sind frei formulierte Schreiben vom Gläubiger, meist keine vom Gericht angefertigten Schreiben.

Bei illegalen Geldeintreibungen werden solche Schreiben ohne vollstreckbaren Titel an Banken verschickt, ob mit oder ohne Zustellung durch Gerichtsvollzieher. Bankmitarbeiter können das oft nicht auf den ersten Blick unterscheiden, vor allem, wenn es noch durch Poststellen usw. geht, und weil Vorpfändungen normal Rechtskraft haben, sperren sie tatsächlich. Meist werden gleichzeitig Vordrucke für Ratenzahlungen und Anerkenntnisse für Wucherforderungen verschickt -> niemals unterschreiben!!!

Man muss sich dann von der Bank eine Kopie des Schreibens aushändigen lassen und ggf. beim Gericht anfragen, ob ein vollstreckbarer Titel vorliegt.

Wenn nicht, ist das ganze illegal und man sollte sich schleunigst einen Anwalt suchen, damit der die abmahnt und Schadensersatz einfordert - den Anspruch hat man dann nämlich.

Außerdem Strafanzeige erstatten wegen gewerbsmäßiger Erpressung und gewerbsmäßigem Betrug, hilfsweise wegen Nötigung. Bei den Inkassoabzockern werden die leider oft eingestellt, unklar, ob aus Ermittlungstaktik, Unwillen oder Protektion. Trotzdem nicht entmutigen lassen!

Eine Kontopfändung geht nur mit einem Gerichtstitel,lasse Dir eine Kopie geben und wende Dich an das Amtsgericht wenn es zu unrecht gepfändet wurde.Ich kann mir nicht vorstellen das Du gar nichts bekommen.hast,das sind mindestens drei Briefe die vorher ankommen,der Mahnbescheid,das Vollstreckungsurteil und die Pfändungsankündigung des Gerichtsvollziehers.

Ich bin mir abewr sicher das nie was von einem Gerichtsvollzieher gekommen ist weil die kommen ja auch zu dir nach hause und wenn sie dich nicht antreffen lassen sie post da. Deswegen bin ich mir sehr sicher

Wenn Du sicher bist, dass die Abbuchung unrechtmäßig ist, dann rückbuchen lassen und Anzeige erstatten

Das war keine einfache Abbuchung sondern.eine Kontopfändung das ist ein.gewaltiger Unterschied.

Uns gehts genauso, am 01.11.2012 wurde eine Kontopfändung erwirkt ohne, dass uns jemals ein Mahnbescheid, noch ein Vollstreckungstitel, geschweige denn ein Pfändung und Überweisungsbeschluss zugestellt wurde. Sehr dubiose Angelegenheit diese ganze Geschichte. Werden uns jetzt den Beschluss der Kasse holen und dann weitere Schritte einleiten und dann wird man ja sehen, wer eine begründete Forderung hat und wer nicht...

Bitte berichten, was draus geworden ist!!!

Und wenn es eine illegale Pfändung ohne Titel war, nicht den Gang zum Anwalt und die Strafanzeige vergessen!