Kontopfändung ohne Vorwarnung, darf man das?

6 Antworten

Für eine Kontopfändung braucht der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB). Den kann er nur haben, wenn er einen vollstreckbaren Titel hat (also ein Urteil oder einen unwidersprochenen Vollstreckungsbescheid). Und solche Sachen bekommt der Schulder bei Einschreiben/Postzustellungsauftrag zugestellt.

Wer ist denn der Gläubiger? Ein Privatmensch oder eine Firma ... oder eine Behörde?

Bei Behörden kann das Verfahren ggf. auch anders laufen. Da müßte ich selbst erst mal nachsehen.

Ohne Vorwarnung passiert so etwas definitiv nicht, egal bei welcher Firma. Selbst das Finanzamt warnt zumindest ein Stück weit vor, auch wenn sie dabei etwas subtil vorgehen. Kann es sein, dass Sie die Mahnungen nicht erhalten haben?

Finanzämter sollen mahnen und in der Regel gibt es eine Mahnung und eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung, bevor Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden. Es gibt aber Ausnahmen.

Da stimme ich dir vollkommen zu. Und viele halten sich auch an den regulären Werdegang. Die Erfahrungen auf Arbeit haben leider aber auch gezeigt, dass sie, grade wenn ein Einspruch erhoben wurde und das ganze in der Schwebe ist, doch ab und an ein bisschen übermotiviert sind.

Ich denke daß das mit Sicherheit keine Überraschung war und das schon eine Geschichte hat die zu erwarten war.

Zu jedem PfÜB gibt's ne Vorgeschichte. Aus völlig heiterem Himmel kommt sowas nicht.

Dann besteht schon ein Rechtmäßiger Titel.