Frist für Kontofreigabe nach einer Kto.pfändung? Wie bekomme ich es schnellstens Frei..
Es lag eine Kontopfändung vor, der geforderte Betrag wurde durch die Kontoführende Online-Bank am Mittwoch beglichen. (Buchungstag war gestern gewesen lt. Kto.auszug) Nun gibt die Bank dem Schuldner aber erst wieder das Konto frei wenn Sie ein Schriftstück -> also die Freigabe das alles i.O. ist, durch den Gläubiger erhält. Selbst auf telef. drängen hin geben Sie es nicht frei, es steht der 1. eines Monats bevor wo alle lfd. Kosten abgehen werden. Dem Gläubiger wurde per Email der Zahlungsnachweis zu gemailt mit der Bitte um schnellstmögliche Kto.-freigabe. (FAX geht keins dran und per Telefon kommt ein blöder Spruch....typisch was man so über dieses RA Büro hier ebend im I-Net liest). Ebenfalls wurde gleiches Schreiben mit Kopie des Zahlungsnachweises an das zuständige Amtsgericht zugefaxt.
- Gibt es eine gesetzl. Frist wann das Konto wieder freigegeben werden muss durch die Bank oder muß der Schuldner jetzt solange warten bis die Mühlen der Justiz/der Bürokratie gemahlen haben ???
- Kann er irgendwie die Freigabe des Konto´s über das Amtsgericht oder über den OGV bewirken ???
Den es sieht fast so aus, daß man den Gläubiger nicht direkt an die Strippe bekommt um die Dringlichkeit zu erwirken. Desweiteren hat der Schuldner gerade man noch 20 € in der Tasche und kommt dadurch nicht an das existierende neue Gehalt ran. (P-Konto geht nicht, da es sich um ein Tagesgeldkto. mit Verrg.kto. handelt)
1 Antwort
Nein, der Schuldner kann hier nichts beschleunigen. Es ist Wochenende und auch wenn der Buchungstag gestern gewesen ist, muss das nicht bedeuten hier eine Ratz - Fatz Freigabe zu erreichen. Am Montag wird dann sicherlich auch Bewegung in die Sache kommen.
Aber jetzt mal ehrlich. Der Gläubiger hat doch auch eine sehr lange Zeit auf sein Geld warten müssen, oder etwas nicht?
Das wundert mich eben auch, warum nicht wenigstens ein gewisser Teil freigegeben wird. Und normaller Weise kenne ich es auch so, bei den Ortsansässigen Banken direkt, daß nach Begleichung des Pfändungsbetrages das Konto sofort wieder frei ist. NEIN diese Onlinebank stellt sich quer und besteht auf ein Schriftstück des Gläubigers...das kann doch noch locker 2-3 Wochen dauern. Und daher meine Frage ob es irgendeine gesetzl. Möglichkeit gibt mit der der Schuldner drohen kann oder das ganze beschleunigt. so zu sagen; daß der Gläubiger sich ein Schriftstück vom Amtsgericht holt.
andererseits schon etwas eigenartig; wenn das Konto gepfändet wurde, dann ist ja der genaue Pfändungsbetrag einschl. aller angefallenen Kosten, Zinsen usw. eindeutig im Pfändungsbeschluss angegeben. Wenn also die Bank diesen angegebenen Betrag überwiesen hat, dann kann höchstens noch ein geringer Rest für die Kosten des Gerichtsvollziehers offen sein. Normalerweise halten dann die Banken einen Pauschbetrag zusätzlich zurück und geben den Rest des Kontos wieder frei.