Schaden an Leihauto festgestellt (kein selbstverschulden)

3 Antworten

Wenn der Schaden in der Zeit entstanden ist wo Du das Fahrzeug hattest haftest Du natürlich auch für Schäden an denen Du nicht Schuld bist, wenn der Täter nicht ermittelt werden kann.

Da wird Dir leider nichts anderes übrig bleiben als den Schaden bzw. die Selbstbeteiligung zu übernehmen. Genau deshalb gibt es die Option, gegen Aufpreisvon der Selbstbeteiligung befreit zu werden. Und bei Mietwagen sollte man zwingend vor Annahme und Rückgabe das Auto gründlich prüfen.

Zunächst Anzeige gegen Unbekannt, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, so bist du in der Pflicht den Schaden zu zahlen. Eine Andere Möglichkeit wird es nicht geben.

germanils  31.05.2014, 16:12

Umgekehrt - für den Schaden ist er als Mieter erstmal verantwortlich und muss zahlen. Falls der Verursacher ermittelt werden kann, kann sich der Mieter das Geld dort zurückholen.