Sammelklage gegen USI-Tech?

3 Antworten

Anwalt Internetrecht mit Spezialgebiet Mining / Börse würde ich erst mal über die Suchmaske des Browsers suchen und dann nachfragen, ob Zeit für eine Vertretung vorhanden ist.

Es wäre wirklich mal langsam wünschenswert, wenn den einheimischen Wahlberechtigten bekannt wäre, dass wir ein eigenständiger Staat mit eigenem Rechtssystem sind, welches mit dem us-amerikanischen Rechtssystem wenig am Hut hat. Dürfen wir getrost dankbar für sein, für diese Tatsache.

StifflersVater 
Fragesteller
 15.08.2018, 22:36

In Deutschland wird es demnächst eine so genannte "Musszerfeststellungsklage" geben, vergleichbar mit einer Sammelklage. Ihr Kommentar, zeigt mir, dass soe scheinbar die Weisheit mit Löffeln gegessen haben, also müssten sie das doch wissen. Wieso haben soe mich dahingehend nicht informiert, ich meine, sie scheinen ja ein allwissender Fuchs zu sein...

teafferman  15.08.2018, 23:10
@StifflersVater

Schätzchen, wenn Du mal so lange gelebt und vor allen Dingen gelernt hast wie ich wirst Du mindestends ebenso schlau sein wie ich. Und dann wirst Du womöglich den Unterschied zwischen einer Musterfeststellungsklage und einer Sammelklage verstehen. Das sind nämlich tatsächlich noch mal verschiedene Paar Schuhe.

Denn, noch mal:

Wir sind hier NICHT USA. Und damit gilt hier NICHT US-Recht.

StifflersVater 
Fragesteller
 16.08.2018, 00:19
@teafferman

Das kommt aber relativ nahe ran, auch wenn es nicht wirklich verrgleichbar ist, wäre es es mir eine grösse Hilfe gewesen, mich darauf hinziweisen, als mich zu diskreditieren und mein Wahlrecht in frage zu stellen...

teafferman  16.08.2018, 00:28
@StifflersVater

Nein, es kommt nicht mal im Ansatz da ran.

Ich habe auf einen Fachanwalt verwiesen. Von dem kann erwartet werden dass er weiß, ob da bereits der Rechtsweg und wenn ja wie beschritten wird oder nicht.

Und ob das seit dem 06.07. diesen Jahres neue Klagerecht hier überhaupt Anwendung finden kann beurteilt wenn ein Gericht. Nicht Du, nicht der Anwalt - von dessen Klageschrift es aber durchaus stark abhängen kann wie das Gericht entscheidet

StifflersVater 
Fragesteller
 16.08.2018, 01:01
@teafferman

Ich habe nie angezweifelt, dass es sehr unterschiedlich ist, hab mich vielleicht falsch ausgedrückt, weil ich leider nicht zu denen gehöre, die zufällig Jura studiert haben. Allerdings gibt es auch Gemeinsamkeiten. Ob es bei Usi Anwendung findet, bezweifle ich auch. Wie ich es verstanden habe, wäre usi aber ein guter Kandidat dafür. Nun weis ich aber nicht, wie es ist, wenn die Firma, wie Usi, in Dubai sitzt. Alle Gründer und "Owner" sind deutsche, Ralph Gold und nicht zu vergessen Horst Jicha, der eine sehr bekannte Figur ist. Falls ich mich mit meinem Halbwissen zu weit aus dem Fenster gelehnt habe, möchte ich mich dafür entschuldigen und danke vielmals für die Hilfe...

Es gibt keine Sammelklagen in Deutschland.

Musst du alleine klagen.

Außerdem solltest du auch eine Strafanzeige stellen, zusätzlich!

StifflersVater 
Fragesteller
 15.08.2018, 18:28

Ok danke...

Mandrinio  15.08.2018, 18:29
@StifflersVater

Klage nur, wenn du dir eine Chance ausrechnet, dein Geld wiederzubekommen.

Es gibt in Deutschland keine Sammelklage. Das heißt Musterfeststellungsklage und ist nicht identisch mit einer Sammelklage aller Amerika.

Bezüglich USI-Tech weiß ich nichts. Klage doch selber oder informiere dich mal bei klagebefugten Verbände, ob das was geplant ist.