Saktion bei geringfügiger Beschäftigung?

3 Antworten

was dein arbeitgeber meint ist doch völlig egal. du weißt und wurdest belehrt darüber, dass du jede arbeitsaufnahme melden musst und zwar dann wenn du sie antrittst.

reiche sofort kopien des arbeitsvertrages, der lohnbescheide und kontoauszüge über den geldeingang ein. zuviel gezahlte leistungen musst du zurückerstatten. du bekommst eine sanktion und vermutlich eine anzeige wegen sozialbetrugs.

Selbstverständlich hättest Du diese kurzfristige Beschäftigung umgehend dem JC melden müssen - denn erkennbar standest Du während dieses Zeitraumes dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Hinzu kommt, dass Du ja damit unberechtigterweise Leistungen erhalten hast - vermutlich ohne, dass noch ein Bedarf bestand.

Also kannst Du davon ausgehen, dass Du die zu Unrecht bezogenen Leistungen zurückerstatten musst, und auch dass zusätzlich eine Anzeige + Strafe auf Dich zukommt.

Werden meine Leistungen jetzt sanktioniert?

Erstmal wedern sie jetzt angerechnet. Das kann dazu führen, dass du diese zurückzahlen musst.

Worst Case wäre keine Sanktion, sondern Post vom Staatsanwalt mit dem Vorwurf des Betrugs. Dem Jobcenter vorsätzlich Einkünfte vorzuenthalten ist eine Straftat.