Bezahlt Jobcenter nur für die Kaltmiete?

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nein es wird die komplette miete übernommen bestehend aus kaltmiete, betriebskosten und heizung/wasser. voraussetzung ist, dass die miete angemessen ist. strom und gas für haushalt wird aus dem regelsatz bezahlt, es sei denn gas oder strom dienen zur warmwasserbereitung.

Dein Bekanter wird wohl eine Aufstockung nur zur Miete bekommen den sonst würde das Amt genauer Nachfragen.

Bei hartz 4 wird die wammiete auch mitbezahlt solange das alles im normalen rahmen ist.

Wenn deine Bekannte gut verdient, dann kann es sein, dass sie so wenig Geld vom Jobcenter bekommt, dass es nur für die Kaltmiete gezählt wird.

Wenn deine Bekannte jetzt aber eine Nebenkosten Nachforderung bekommt, muss diese das Jobcenter übernehmen, wenn die Bekannte nicht total verschwenderisch gelebt hat.

Was auch sein kann: Das die Kaltmiete angemessen sein muss und es für die Nebenkosten so erst mal keine Grenze gibt. Ist bei mir so.

Bei uns übernimmt das Jobcenter auch Nachforderungen von 1000€ für eine Person.

In anderen Landkreisen ist - genau wie bei der Kaltmiete - festgelegt, wie viel Heizung, Wasser und sogar Müll maximal verbraucht werden dürfen, bevor es der H4 Bezieher selbst zahlen muss.

Vielen Dank für deine Antwort. Du schreibst : wenn meine Bekanntin eine Nachforderung bekommt, das heißt man bekommt nicht immer die Anfrage : wie hoch sind Ihre Nebenkosten( Heizung ,Warmwasser)?? Laut Gesetz aber übernimmt Jobcenter aber die Nebenkosten generell oder? ( wenn der Gehalt also nicht zu hoch ist). Ihr bekommt also 1000 Euro nur für die Nebenkosten??pro Monat oder Jährlich?

@Cesare8

Die Frage ist also mehr, damit das Jobcenter die Kosten Kalkuliert, muss es nicht von Anfang an auch nach den Nebenkosten Anfragen??egal ob man zum Schluss nur einen Anteil bekommt..

@Cesare8

Ja, es kann sein, dass bei deinem Jobcenter die Nebenkosten voll übernommen werden, es also nahezu egal ist, wie hoch die sind..

Andere Jobcenter, legen genau wie die Kaltmiete fest, wie viel Wasser Heizung und Müll ein H4 Bezieher verbrauchen darf...

Ich nehme an, bei deinem JC ist das erstere der Fall...

@PeterLi200

Vielen Dank :)

Mal vorausgesetzt der Umzug ist mit dem Jobcenter geklärt und sie bleibt im Zuständigkeitsbereich ihres Jobcenters, dann wird die angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) bei der Berechnung ihres Bedarfs berücksichtigt.

Den Abschlag für den normalen Haushaltsstrom und Gas mit dem sie evtl.kocht muss aus der Regelleistung für den Lebensunterhalt bzw.Einkommen selber gezahlt werden.

Vielen Dank für deine Antwort. Was bezahlt aber Jobcenter im Falle, dass die Warmmiete nur das Warmwasser enthält und Strom zusammen mit Gas (für die Heizung) extra zahlen muss??

@Cesare8

Die Warmmiete kann nicht nur Warmwasser enthalten, da kommen immer noch Wohnkosten dazu, Warmwasser ist ein Bestandteil der Neben / Betriebskosten, die zusätzlich zur Grundmiete gezahlt werden muss.

Strom und Gas ist getrennt aufgelistet, der monatliche Abschlag für den Haushaltsstrom muss man also vom monatlichen Gesamtbetrag abziehen bzw.muss man nicht, dass würde das Jobcenter dann in der Berechnung für den Bedarf im Bescheid machen.

Aus dem Bescheid vom Jobcenter ist also der angemessene Bedarf angeben, davon wird evtl.erzieltes Einkommen nach Berücksichtigung von Freibeträgen auf diesen Bedarf angerechnet.

Es gibt dann je nach Höhe des anrechenbaren Einkommens den Differenzbetrag bis zum zustehenden Bedarf als Aufstockung gezahlt.

Man kann also hier keinen festen Betrag nennen den man vom Jobcenter bekommen würde, da müsste man schon den Bedarf und das monatliche anrechenbare Einkommen kennen, die Zahlung des Jobcenters kann also auch jeden Monat eine andere Höhe haben, wenn das monatlich anrechenbare Einkommen immer verschieden wäre.

Das Jobcenter übernimmt die Grundmiete (Kaltmiete), die Heizkosten, die Nebenkosten (Wasseraufbereitung), sofern sie ortüblich und angemessen sind. Die Stromkosten werden nicht übernommen.

ist das 100% sicher ,dass das Jobcenter generell alles übernimmt außer Stromkosten?

@Cesare8

Ja, das ist so. Dafür wird das Formular KdU ausgefüllt. Der Mietvertrag oder ähnliches (z. B. aktuelle Betriebskostenabrechnung) muss zum Nachweis dem Antrag beigefügt werden. Persönliche Angaben auf dem Mietvertrag (Vermieter usw.) können geschwärzt werden, es müssen aber die Zahlen ersichtlich bleiben.

Eventuelle Erstattungen aus Strom-Abschlagszahlungen müssen angegeben werden, sind aber keine Einnahmen, da die Kosten ja auch nicht vom Jobcenter übernommen wurden. Die Erstattung bleibt daher anrechnungsfrei.

@Cesare8

Ja, grundsätzlich ist das so. Grundmiete+(angemessene) Betriebskosten+(angemessene) Heizkosten

@fragnet2010

Das alles aber vorausgesetzt nehme ich an wenn die Bekannte nicht arbeitet.. wenn einer arbeitet wird ein Teil von den Kosten übernommen stimmt? Die Frage ist aber , damit das Jobcenter die Kosten Kalkuliert, muss es nicht von Anfang an auch nach den Nebenkosten Anfragen??egal ob man zum Schluss nur einen Anteil bekommt..