Pfaendung von Mutterschaftsgeld durch das Jobcenter!

5 Antworten

Was heißt denn gepfändet? Dann hat das Jobcenter noch Ansprüche gegen dich, oder wie?

Ansonsten gilt das Zuflussprinzip. Ob du 2012 schon Anspruch auf das Geld hattest, ist leider ohne Bedeutung, relevant ist einzig und allein wann du es bekommen hast.

Meine Frage : Ist das denn rechtens ??? Ich hatte den Anspruch auf dieses Geld bereits 2012 und da war ich nicht auf die Leistungen vom Jobcenter angewiesen ?

Das ist rechtens - das nennt sich "Zuflussprinzip".

Der Sinn: Es ist Einkommen da, das muss verwendet werden, um die Lebenskosten zu decken - BEVOR der Steuerzahler in Anspruch genommen wird.

Ob dieses Einkommen in früherer Zeit erwirtschaftet wurde, spielt keine Rolle, Ausnahmen gibt es bei Abfindungen aus früheren Arbeitsverhältnissen.

Silvana1707 
Fragesteller
 30.06.2014, 14:42

Ich verstehe das ja sehr gut, nur es ist alles ein wenig komplizierter bei mir, eigentlich habe ich Anspruch auf ALU I aber wegen verschiedenen Faktoren auf die ich keinen Einfluss habe bekomme ich ersatzweise und bis zur Klaerung ALU II. Ich koennte heulen.

Aus welcher Zeit dieser Anspruch besteht,spielt hier keine Rolle,einzig und allein zählt hier der Zufluss des einmaligen Einkommens bzw. in deinem Fall hat dir das Geld zugestanden und du hättest nicht so viel Leistungsanspruch gehabt,hättest du es von Anfang an bekommen !

Somit ist eine Überzahlung deines ALG - 2 eingetreten und das Jobcenter hat einen Erstattungsantrag bei der KK - gestellt.

Das ist also alles korrekt,da kannst du nichts machen.

Es gibt noch einen Rechtsstreit um mein Arbeitslosengeld 1, ich wurde ohne mein wissen waehrend meines Mutterschutzes wegen Insolvenz gekuendigt (Arbeitgeberkuendigung) und deshalb bekomme ich kein ALG I sondern ALG II, das Jobcenter hat Ansprueche bei Arbeitsamt und meiner Krankenkasse angemeldet und damit hat die Kasse es direkt an das Jobcenter ueberwiesen. Es ist alles so kompliziert, war 9 Monate waehrend meines Mutterschutzes krankgeschrieben und kaempfe jetzt seit 2 Jahren um Krankengeld, Mutterschaftsgeld (was ich jetzt "bekommen" habe, Arbeitsbescheinigung und und und. Dass sowas in einem Sozialstaat moeglich ist haette ich nie fuer moeglich gehalten.

Das ist natürlich dumm. Aber bei ALG II gilt das Zuflussprinzip. Das bedeutet: Alles, was während des Bezuges reinkommt, wird angerechnet.