Muss ich Säumnisgebühren an die GEZ zahlen?

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Der Rundfunkbeitrag ist eine öffentliche Abgabe, die von einer Behörde, nämlich der für dich zuständigen Rundfunkanstalt, erhoben wird. Der ZBS ist nur das ausgelagerte Rechenzentrum aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland; er ist selbst nicht rechtsfähig. Zahlt man die in der Mitte eines 3-Monatszeitraums fälligen Rundfunkbeiträge nicht pünktlich, so erhält man einen Beitragsbescheid. Der Beitragsbescheid wird nicht von der ZBS, sondern von der Rundfunkanstalt erlassen. In diesem Bescheid wird, durch Gesetz bzw. Satzung angeordnet, immer ein Säumniszuschlag von mindestens 8 Euro mit festgesetzt. Der Säumniszuschlag wird genauso wie die geschuldeten Rundfunkbeiträge in der Zwangsvollstreckung beigetrieben. Der Säumniszuschlag entfällt nicht, wenn du die eigentlich geschuldeten Beiträge zahlst. Mit jeder Säumnis wird ein neuer Säumniszuschlag fällig. Also: Dein Entschluss, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, ist sehr vernünftig.

Der Säumniszuschlag für verspätete GEZ-Gebühren beträgt in der Regel ein Prozent der geforderten Summe und mindestens 8 Euro. Er wird fällig, sobald Du den Beitrag nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Fälligkeit zahlst. Die Aufforderung der GEZ zur Zahlung kommt dann mit dem Festsetzungsbescheid. Danach folgt die Vollstreckung. Bevor es soweit ist, sollte man um Stundung oder Ratenzahlung gebeten haben - wenn man die Gesamtsumme bzw. die Mahngebühr nicht zahlen kann.

Die Abläufe bei versäumten GEZ-Gebühren findest Du im Detail hier: https://www.rundfunkbeitrag.de/zahlung/index_ger.html

Um den Säumniszuschlag wirst Du nicht herum kommen, denn er ist ja durch Deine Schuld entstanden.

Was anderes ist das manchmal, wenn man bei einem Versandhaus beispielsweise ein guter Kunde ist und mal eine Rechnung übersieht. Dort erlassen sie einem manchmal bei der Mahnung den Zuschlag. Ich denke aber nicht, dass sie das bei der GEZ machen, denn das ist ja kein Unternehmen der freien Wirtschaft.

dann geht alles seinen gang und die rechnungen werden immer höher...

Kann mir jemand aus Erfahrung oder juristischer Sachkenntnis sagen, was passiert, wenn ich wie bisher verfahre und den Säumniszuschlag ignoriere?

Bescheide werden bestandskräftig, wenn auf sie hin keine Zahlung erfolgt, bzw. ihnen binnen 30 Tagen widersprochen wird. Bestandskräftige Bescheide können zwangsvollstreckt werden.

Ob das tatsächlich auch passiert ist eine andere Frage. Besonders hinterher Gerichtsvollzieher zu schicken war der AZDB bisher nach meiner Kenntnis nicht.