Wer hat die GEZ eingeführt und wer hat sie zur Pflicht gemacht?

4 Antworten

Nach der Zuständigkeitsverteilung im Grundgesetz sind die Länder für Fragen des Rundfunks zuständig. Sie haben die bestehenden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach dem 2. Weltkrieg bzw. nach der Wiedervereinigung durch Gesetz oder durch einen Staatsvertrag zwischen den beteiligten Ländern (z. B. beim NDR zwischen Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern) gegründet.

Wer gründet, muss auch die Finanzierung regeln. Das haben die Länder früher durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag und seit 2013 durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag getan. Darin steht, wer für was bezahlen muss. Die Höhe des Rundfunkbeitrags ist in einem gesonderten Staatsvertrag, dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, geregelt. Alle Staatsverträge sind durch anschließende Zustimmung der Landesparlamente zu für jedermann verbindlichen Landesgesetzen geworden.

Die Regelung in Staatsverträgen ist notwendig, um einheitliche Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu gewährleisten (sonst hätten wir in jedem Bundesland andere Regelungen). Nach der derzeitigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht verzichtet werden, weil sonst auch die Programme der privaten Rundfunkveranstalter unzulässig wären. Rein durch Werbung finanzierte Programme können nämlich keine umfassende Berichterstattung gewährleisten, da sie immer nach möglichst hohen Nutzerzahlen streben müssen, so dass Minderheiten nicht berücksichtigt werden.

ach der derzeitigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann  auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht verzichtet werden, weil sonst auch die Programme der privaten Rundfunkveranstalter
unzulässig wären. Rein durch Werbung finanzierte Programme können nämlich keine umfassende Berichterstattung gewährleisten, da sie immer nach möglichst hohen Nutzerzahlen streben müssen, so dass Minderheiten nicht berücksichtigt werden.

Das Urteil ist allerdings über 50 Jahre alt und bezog sich auf die damalige Situation. Ich persönlich halte es in der damaligen Begründung heute für nicht mehr für zutreffend.

@geheim007b

Was du persönlich denkst und davon hältst, ist vollkommen irrelevant aus juristischer Sicht. Davon abgesehen tust du so, als gäbe es keinerlei aktuellen Urteile. Die gibt es zu Hauf. Das Bundesverfassungsgericht hat in der jüngsten Vergangenheit mehrere Dutzend Male das Rundfunksystem und den Beitragsservice für verfassungskonform erklärt.

@mepeisen

Yup, es gibt Urteile die es bestätigen. Inhaltlich halte ich es dennoch für falsch, darum habe ich es auch mit "ich persönlich" als Meinung deklariert und nicht als Fakt oder gültige Rechtslage. Ich bin gespannt was der Eugh sagt.

@geheim007b

Wieso sollte er etwas sagen? Weil ein Tübinger Richter irgendwelche Sachen herbei fantasiert, die er weder belegen noch überhaupt mit Quellen angeben kann? Wenn der EuGH etwas sagt, dann hat das Auswirkungen auf ganz Europa. Dann wird es eine Übergangszeit geben, in der ein neues System gefunden werden wird, in jedem europäischen Land. So einfach ist das.

So zu tun, als sei das alles steinalt und als gäbe es sowieso keine aktuellen Gerichtsurteile ist trotzdem einfach nur falsch. Ich schätze dich durchaus auch in anderen Themenbereichen hier bei GF, aber das heißt trotzdem nicht, dass ich dich nicht korrigiere oder immer deiner Meinung sein muss ;-)

Danke dir soweit. Wie läuft der Beschluss genau ab? Schließen die
Ministerpräsidente unter sich die Beschlüsse ab, ohne dass das Volk mitsprachrecht hat, da indirekte Demokratie?

@Math14

Klar. Das tun sie.

Es gibt in Deutschland so gut wie keine direkte Demokratie.

Und das ist in vielen Fällen auch gut so, da der gemeine Bürger gar nicht die Kompetenz hat, hinreichend fundamentale Entscheidungen jemals zu treffen. Da er sich nicht ausreichend sachlich informiert. Bestes Beispiel ist genau das Thema hier:

Der Rundfunkbeitrag hat einen sehr tiefen Sinn. Wenn man sich aber permanent weigert, diesen tieferen Sinn verstehen zu wollen und wenn man auf die Propaganda einiger Hetzer reinfällt, dass die ÖR grundsätzlich nicht neutral wären, dann hat man als Wähler gar nicht die Kompetenz, entscheiden zu dürfen.

Die GEZ als Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Sitz in Köln wurde 1973 gegründet und nahm am 1. Januar 1976 ihre Arbeit auf. Damit ging der seit 1923 zunächst in den Händen der Reichspost, später der Bundespost liegende Gebühreneinzug in den Aufgabenbereich des Rundfunks über. Grundlegend war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 1968, das klarstellte, dass die Regelung der Rundfunkgebühren Sache der Bundesländer und nicht der Post sei .
Quelle : wikipedia

Bedarf es nicht eines Gesetztes das man GEZ-Gebühren bezahlen muss? Steuern sind gesetzlich festgelegt, Gebühren sind zwangsabgaben die der Staat nicht fordert, da die GEZ ohnehin ein Unternhmen ist.

@baindl

Unternehmen ist korrekt... nur eben kein privatwirtschaftliches. Deutschland als ganzes ist vom Prinzip auch ein Unternehmen, so gesehen sagen die Reichsbürger das richtige, auch wenn sie etwas anderes meinen :). Die Rundfunkanstalten bezeichnen sich auch selbst als Unternehmen (Beispiel: https://www.swr.de/unternehmen/-/id=3586/mmm7ol/index.html). Der Kasus Knaxus ist das Beiwort privatwirtschaftliches Unternehmen.

Die GEZ befeuert das ganze allerdings in dem sie oft so tut als wäre sie privatwirtschaftlich (keine Entlohnung der Mitarbeiter nach Entgeldgruppen, keine öffentlichen Ausschreibungen, beim Inkasso inzwischen das setzen auf Inkassobüros und und und.  Sie sollten sich mal drauf festlegen was sie sind und dementsprechend handeln. Die einzigen Richter die nen Arsch in der Hose haben und das Thema ansprechen sind leider die in Tübingen, hier ist aber die Weitergabe an Europa ein großer Hoffnungsschimmer.

@baindl

Das Reichsbürger dieser Auffasung sind kann ich nicht wissen, da ich mich mit solchen Personen nicht abgebe. Wenn die öffentlich rechtlichen kein Unternehmen sind, was sind sie dann in deinen Augen? Sie sind doch Unternehmen die das Ziel haben Geld zu erwirtschaften oder nicht?

@Math14

Bedarf es nicht eines Gesetzes

Vollkommen richtig und genau das gibt es auch. Nur weil da nicht "Gesetz" im Namen steht, bedeutet das noch lange nicht, dass es ungültig wäre oder dass es keine gesetzliche Grundlagen gäbe.

Gebühren sind Zwangsabgaben die der Staat nicht fordert

Wo hast du denn diesen Blödsinn her, dass alles jenseits des Staates keine Steuer sei? Es gibt sehr vieles an Steuern und Abgaben, die der Staat fordert, oder das Bundesland, oder der Kreis/ die Stadt.

Du kannst es drehen und wenden, wie du es willst. Das ist und bleibt verfassungskonform.

@Math14

Natürlich ist alles so gesehen ein Unternehmen. Du solltest dich mal informieren, was ein Unternehmen ist. Ein Unternehmen ist eine wirtschaftliche Einheit, die einen besonderen Sinn und Zweck (Unternehmensziel) verfolgt.

Ein Unternehmen muss nicht den tieferen Sinn haben, Gewinne zu erwirtschaften. Es gibt sehr viele Unternehmen, die genau das nicht tun. Auch in der Privatwirtschaft. Beispielsweise reine Kapitalverwaltungen, die beispielsweise nur eine Immobilie verwalten und nur so viel einnehmen, wie sie verbrauchen.

Das Argument, dass das alles "ein Unternehmen" sei und deswegen unzulässig, ist vollkommen widersinnig.

@mepeisen

@mepeisen Es geht um ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und nicht um Immobilien oder um den allgemein Begriff eines Unternehmen, sondern um den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und die Methode einen Beitrag zu erzwingen, von der man kein Wahl hat. Findest du nicht das der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ein Unternehmen ist?

@mepeisen

@mepeisen

Kannst du mir weiterhelfen und sagen wie die gestzliche Grundlage ist?

Kannst du mir bsp. nennen, die der Staat fordert, also eine Pflichtabgabe ist, ohne die Steuer mit einzubeziehen?

@Math14

Es geht darum, dass du eine vollkommen falsche Vorstellung vom Begriff "Unternehmen" hast.

Mein Beispiel mit den Immobilien soll dir aufzeigen, dass deine Vorstellung, was ein Unternehmen ist, einfach völlig falsch ist.

Der Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche Gemeinschaftseinrichtung. Nicht mehr, nicht weniger.

und die Methode einen Beitrag zu erzwingen, von der man kein Wahl hat

Diesen Mist kann ich langsam nicht mehr hören. Geh zu deinen Reichsbürgerfreunden, die geben dir Recht.

Du hast hier mehrfach mitgeteilt bekommen, was die Rechtsgrundlage ist. Deine Suggestivfragen ändern exakt nichts da dran.

DU HAST EINE WAHL!

Jedes mal, wenn du an die Wahlurne gehst. Deswegen heißt das ja auch "Wahlurne". Wenn sich keine Mehrheit findet, die das System abschafft, dann hast du das zu akzeptieren, statt mit absurden Thesen über irgendwelche "Unternehmen" u.ä. zu versuchen, möglichst kreativen Blödsinn als Grund für eine Beitragsverweigerung zu finden.

@Math14

Beispiele? Abwassergebühr. Kosten eines Personalausweises. Erschließungskosten. Kanalgebühren. Besondere Umlagen für Gehwegerneuerung usw.

Im Prinzip seit 1923

https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkbeitrag

Irgendwie müssen ja die Systemkosten wieder reinkommen.......

Bedarf es nicht eines Gesetztes das man GEZ-Gebühren bezahlen muss?
Steuern sind gesetzlich festgelegt, Gebühren sind zwangsabgaben die der
Staat nicht fordert, da die GEZ ohnehin ein Unternhmen ist.

@Math14

"Bedarf es nicht eines Gesetztes das man GEZ-Gebühren bezahlen muss?"

Folgende Gesetze: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (bis 2012 Rundfunkgebührenstaatsvertrag). Dies sind Gesetze.

@Omikron6

Es sind Staatsverträge die Gesetzeskraft erlangen, keine Gesetze. Der westenliche Punkt ist allerdings das in deutschland alles reguliert sein muss und ist... die Länder dürfen Beiträge und Gebühren erheben, die spannende Frage für mich ist.... was ist eigentlich ein Beitrag... welche Eigenschaften muss er haben und werden diese Eigenschaften von der Abgabe erfüllt? Und falls nicht alle notwendigen Eigenschaften erfüllt werden können, was könnte es dann sein? Und wenn die Abgabeform nicht existiert, kann die Abgabe überhaupt irgendwie rechtskräftig vereinnahmt werden. Um dies zu klären bedarf es wohl dem Gerichtsweg, mir sind leider bis jetzt nur Klagen bekannt die behaupten es wären Steuern... einfach zu sagen es ist kein Beitrag gibt es meines Wissens keine Klagen... frage ist ob überhaupt mal jemand der so argumentiert einen Bescheid bekommen hat um Klagen zu können.

@geheim007b
Es sind Staatsverträge die Gesetzeskraft erlangen, keine Gesetze.

Und was ist da nun der Unterschied? Faktisch gibt es keinen.

Das, was Beiträge von Steuern in erster Linie unterscheidet ist ihre Zweckgebundenheit. Ein Beitrag für die Erschließung eines Grundstückes muss exakt dafür auch verwendet werden und darf nicht in den Steuertopf fließen um damit dann eine Schule zu finanzieren. Der Rundfunkbeitrag darf nicht in einen Steuertogf fließen und zweckentfremdet werden.

Eine erste Orientierung kann dir Wikipedia liefern. Bei der Frage, was eigentlich auf kommunaler Ebene Beiträge und Gebühren sind.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kommunalabgaben

Was du hier als Problem ansiehst, dass der Rundfunkbeitrag kein Beitrag wäre und undefiniert wäre, das existiert nur in deiner Fantasie.