Sachmängelhaftung was ist richtig?

1 Antwort

Ja ist es aus meiner Sicht. Bei einer Mängelbeseitigung kommt es auf den vertraglichen Erfüllungsort an. Und der wird bestimmt bei dem Händler vor Ort sein. Da du dem Händler die gelegenheit geben musst den Mangel zu beseitigen, musst du ihm das Fahrzeug bringen, oder aber bringen lassen.

Es reicht somit nicht aus das Fahrzeug bei dir auf den Hof oder was auch zu stellen, und den Händler dazu auffordern das Fahrzeug zu holen.

Meiner Meinung nach ist es auch zulässig das der Händler bei einer Fremdwerkstatt zwar das Ersatzteil, aber nicht den Einbau bezahlt. Zur Sicherheit könntest du dich mal unverbindlich bei dem ADAC informieren. In der Regel geben die oft auch für Nichtmitglieder eine Auskunft. Evtl. könnte auch eine Verbraucherzentrale / Technik helfen. Da wäre ich mir jedoch nicht ganz sicher.